Ostern in Zeiten von Corona: Das ist in SH erlaubt
Was ist erlaubt zu Ostern - und was nicht? Viele Schleswig-Holsteiner wünschen sich Klarheit, wie sie sich verhalten dürfen über die Festtage. Das Land hat nun noch einmal präzisiert, wie die Corona-Einschränkungen zu verstehen sind und die Anti-Corona-Landesverordnung entsprechend ergänzt. Die Regelungen gelten bis zum 19. April.
Familientreffen
Nach der überarbeiteten Verordnung dürfen sich bis zu zehn Familienangehörige treffen - auch wenn sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Darunter fallen Ehepartner, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwistern und in gerader Linie Verwandten - also auch Großeltern und ihre Enkel. Für solche Treffen und Besuche dürfen die Teilnehmer auch nach Schleswig-Holstein einreisen, stellte die Landesregierung klar. Doch auch bei so einem Wiedersehen gilt: Der Mindestabstand von 1,50 Meter von Mensch zu Menschen muss eingehalten werden.
Obwohl dies nun erlaubt ist, bittet Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) darum, dass auf diese Ostertreffen freiwillig verzichtet wird. Nach Angaben der Landesregierung gab es bisher kein Verbot von Familientreffen und keine Personenbeschränkung. Inhaltlich sei die Ankündigung eine "Präzisierung bestehender Regelungen und keine Lockerung" gewesen, betont die Landesregierung in einer Pressemitteilung. Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, Familienangehörige auf den Inseln und Halligen zu besuchen. Das gilt auch für Fehmarn (Kreis Ostholstein).
Osterfeuer
In Schleswig-Holstein sind große Osterfeuer auf öffentlichen und privaten Geländen untersagt, wie Holger Bauer vom Landesfeuerwehrverband erklärte. Auf Privatgrundstücken sind nur kleine Feuer erlaubt, und das Einladen von Gästen ist verboten.
Gottesdienste
Auch der Kirchgang, der für einige zum Osterfest gehört, fällt in diesem Jahr flach: Alle Kirchen müssen geschlossen bleiben. Auf eine Predigt muss dennoch niemand verzichten: Viele Gotteshäuser bieten in Zeiten von Corona Online-Gottesdienste an.
Ostereiersuche
Die Ostereiersuche im Freien ist ebenfalls eingeschränkt. Mit den eigenen Kindern und im eigenen Garten ist es erlaubt, doch andere Familien und Kinder dürfen dazu nicht eingeladen werden. Auch Treffen mit anderen Eltern und Kindern in öffentlichen Räumen sind im Sinne des Kontaktverbots nicht erlaubt.
Ausflüge
Touristische Reisen nach Schleswig-Holstein sind nach wie vor verboten. Doch dies "umfasst keine Tagesreisen innerhalb des Landes", stellte die Landesregierung klar. Auf die Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee dürfen nur diejenigen, die dort ihre Hauptwohnung haben. Ausnahme ist Nordstrand. Ausflüge nach Dänemark sind weiterhin nicht möglich. Vorerst bis zum 10. Mai gilt ein Einreiseverbot. Das betrifft auch den Wasserweg: Freizeitsegler auf der Flensburger Förde dürfen die dänische Seegrenze auf dem Wasser nicht überqueren.
Regelungen an der Landesgrenze
Grundsätzlich sind Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein verboten. In der Verordnung steht aber: Darunter fallen keine Ausflüge von geringem Umfang wie Spaziergänge, Fahrradfahrten und Einkaufsfahrten in engerem räumlichen Umfeld zur Wohnung. Besteht allerdings die Gefahr einer Ansammlung oder Bildung einer Zusammenkunft, sind die Ausflüge wiederum nicht erlaubt. Wer seine Familien besuchen will, darf nach Schleswig-Holstein kommen (genaue Regeln: siehe Familientreffen).
Gastronomie
Restaurants und Cafés bleiben überall im Land geschlossen. Auch mobile Eis- und Imbissbuden dürfen nicht öffnen und verkaufen. Wer sich in einer Lokalität "Essen zum Mitnehmen" holt, darf nach Angaben des Gesundheitsministeriums die Speisen nicht in einem Umkreis von 100 Metern verzehren.
Einkaufen
An Karfreitag und Ostermontag dürfen in Schleswig-Holstein nur Apotheken und Tankstellen öffnen, am Ostersonntag auch Lebensmittelmärkte. Nach einer aktualisierten "Positivliste" des Landes, dürfen ab sofort auch wieder Blumenläden öffnen.
Eine Übersicht über alle Corona-Sonderregeln finden Sie hier, außerdem den Bußgeldkatalog bei möglichen Verstößen gegen die Regelungen.
