Gänse-Schäden: Neue Regeln für Entschädigung, bis zu 25.000 Euro

Stand: 03.05.2025 00:01 Uhr

Die Zahl der Gänse hat sich laut Bauernverband trotz verlängerter Jagdzeiten erhöht. Von Freitag an gibt es eine neue Richtlinie für Entschädigungszahlungen - es gibt bis zu 25.000 Euro. Die Regeln im Überblick.

Es ist das ewige Thema für die Landwirte an der Westküste Schleswig-Holsteins: Tausende Gänse sitzen auf den Feldern und fressen sie kahl. Beim Umweltministerium können Landwirte schon länger Fördergeldzahlungen beantragen, allerdings nur solche, die Sommerkulturen anbauen und dort Schäden durch Gänsefraß haben.

Das sind Voraussetzungen für die Entschädigungen

Das Landwirtschaftsministerium will nun Landwirte gezielt für Schäden durch ziehende Wildgänse entschädigen, die Winterkulturen anbauen. Ab dem 2. Mai können Betriebe laut Ministerium Anträge stellen. Die Regeln dafür, hat das Ministerium in einer Richtlinie festgehalten:

  • Der Schaden muss in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Mai entstanden sein.
  • Der Schaden muss durch einen anerkannten, unabhängigen Sachverständigen oder einem Versicherungsunternehmen ermittelt werden.
  • Leistungen gibt es erst ab einem Schaden von 500 Euro pro Betrieb.
  • Der maximale Jahreshöchstsatz liegt bei 25.000 Euro.
  • Bei Schäden durch Kanada- oder Nilgänse gibt es keine Zahlungen.
  • Reichen die Haushaltsmittel nicht für alle Anträge aus, gibt es prozentuale Kürzungen in den einzelnen Zahlungen.

Längere Jagdzeiten haben Problem nicht gelöst

Das Land hatte im vergangenen Jahr die Jagdzeiten in der Hoffnung verlängert, dass sich weniger Gänse auf die Felder der Landwirte setzen würden. Ende Juli 2024 hatte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) per Ministerverordnung die generelle Jagdzeit für Grau-, Kanada- und Nilgänse bis Ende Januar und die für die streng geschützten Nonnengänse bis Ende Februar verlängert. Doch der Bestand der Gänse hat sich laut Bauernverband in diesem Jahr sogar erhöht.

Immer schön im Gänsemarsch! Nachwuchs bei den Graugänsen an den Stralsunder Teichen. © NDR Foto: Axel Plate aus Stralsund
Trotz verlängerter Jagdzeiten hat sich die Zahl der Gänse laut Bauernverband erhöht.

Die verlängerte Jagdzeit auf die Gänse nennt der Naturschutzbund Schleswig-Holstein (NABU) problematisch und appelliert an das Ministerium die Verlängerung zurückzunehmen, die Entschädigungszahlungen begrüßte der NABU dagegen außerordentlich. "Entschädigungen sind zur Lösung der Gänsefrage allemal besser als Schüsse", hieß es in dem Statement.

"Wir sind froh, dass das Thema nun angegangen wird", sagte Ludwig Hirschberg, Vizepräsident des Landesbauernverbandes. Er begrüßte die neuen Entschädigungswege und dass nun eine schärfere Bejagung der Nonnengans erlaubt sei.

Entschädigungen wegen Gänsefraß: Landwirte hoffen wenig Bürokratie

Auch auf den nordfriesischen Inseln sind Gänse für die Landwirte schon seit Jahren ein großes Problem. Wer jetzt zum Beispiel über die Straßen auf Föhr (Kreis Nordfriesland) fährt, sieht Tausende Gänse - entweder in Gruppen fliegend oder pickend auf den Feldern. Viele Felder sehen mitgenommen und alles andere als grün aus.

Landwirt Jan Hinrichsen, der seinen Traditions-Familienbetrieb im Ort Dunsum hat, freut sich über die Ankündigung der Gänsefraß-Entschädigung. Er hat unter anderem Felder mit Sommergerste und Sommerroggen. Allerdings ist Hinrichsen auch skeptisch: "Ich bin mal gespannt, wie groß der Aufwand dann wirklich ist, das zu beantragen. Und letztendlich kann man mit Geldscheinen keine Tiere füttern, aber an sich ist das ja eine gute Nachricht."

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Dieses Thema im Programm:

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