Gastronomie-Schließung durch Corona: Versicherung muss nicht zahlen
Gastronomen können bei Corona-bedingten Betriebsschließungen in der Regel nicht mit einer Entschädigung von ihrer Versicherung rechnen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch entschieden.
Der erste Corona-Lockdown traf die Gastronomie hart. Wie viele andere, musste auch Marco Ceccaroli sein Restaurant "Bellavista" in Travemünde schließen. "Da war erst mal Panik. Und die Angst, in die Insolvenz zu rutschen", sagt der 53-Jährige. Staatliche Hilfen gab es damals noch nicht. Im November 2020 folgte ein zweiter Lockdown, diesmal fünf Monate.
Glücklicherweise, so dachte Ceccaroli, hatte er schon lange vor der Pandemie eine sogenannte Betriebsschließungs-Versicherung bei der Axa abgeschlossen. Die ist zum Beispiel für einen Ausgleich bei entgangenen Einnahmen und fortlaufenden Betriebskosten wie Miete oder Lohnzahlungen für Mitarbeiter gedacht. Nun wollte der Gastronom, dass seine Versicherung ihn für den entstandenen Ausfall mit etwa 40.000 Euro entschädigt.
Corona in Vertrag nicht aufgeführt
Mit seiner Klage scheiterte er nun aber am Bundesgerichtshof (BGH). Die abgeschlossene Versicherung greift nicht und Ceccaroli geht leer aus. In den Vertragsbedingungen seiner Versicherung sei das Coronavirus nicht mit aufgeführt, hieß es zur Begründung.
Marco Ceccaroli reagierte verärgert: "Man fühlt sich ein bisschen veräppelt und nicht ausreichend geschützt seitens der Versicherung." Er werde das Urteil aber akzeptieren. "Damit ist das Kapitel abgeschlossen. Ich schaue nach vorne", sagte der Gastronom, der das Restaurant 2003 von seinem Vater übernommen hatte. Die beklagte Versicherung Axa begrüßte die BGH-Entscheidung, "weil sie unseren Versicherten und uns Rechtssicherheit gibt". Es brauche klare vertragliche Grundlagen für die Regulierung von Versicherungsfällen.
Urteil spielt für Zukunft keine Rolle
Andreas Tedsen, Vizepräsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) in Schleswig-Holstein zeigte sich dagegen enttäuscht über die BGH-Entscheidung. Allein bei ihm lägen etwa 100 ähnliche Fälle, in denen Gastronomen auf Geld aus ihrer Betriebsschließungs-Versicherung gehofft hatten.
Für die Zukunft dürfte das BGH-Urteil kaum eine Rolle spielen. Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden solche Policen regelmäßig erneuert und sind nunmehr angepasst. Auch Ceccaroli hat einen neuen Vertrag bekommen, wie er sagt. In dem stehe nun, dass Pandemien nicht mitversichert seien.
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