Corona in SH: NDR 1 Welle Nord Hörer fragen, Günther antwortet
Angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen verschärft Schleswig-Holstein seine Corona-Maßnahmen. Der harte Lockdown sorgt derzeit für viele Diskussionen. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat am Montag (14.12.) Fragen der NDR 1 Welle Nord Hörer beantwortet und im Schleswig-Holstein Magazin Stellung bezogen.
Weil der Regierungschef Kontakt zu einer Corona-positiv getesteten Person hatte, war er nicht live im Radiostudio bei Moderator Julian Krafftzig, sondern telefonisch zugeschaltet. Auch für das Schleswig-Holstein Magazin war er per Übertragung im Gespräch mit dem Moderatorenteam Harriet Heise und Christopher Scheffelmeier. Er habe sich selbst vorsorglich ins Homeoffice begeben und warte auf das Ergebnis eines PCR-Tests, erklärte der CDU-Politiker. Am Montagabend lag das Ergebnis dann vor: Es war negativ. Zuvor hatte der Ministerpräsident viele Fragen der NDR 1 Welle Nord Hörer beantwortet: Viele beschäftigen die neuen Kontaktregeln, die ab 16. Dezember gelten. Steffen Neumann aus Niedersachsen zum Beispiel wollte wissen, ob er seine Familie in Schleswig-Holstein an Weihnachten besuchen könne.
Bitte überprüfen, ob ein Besuch auch später stattfinden kann
"Wir haben kein formales Einreiseverbot, die Anreise ist auf jeden Fall erlaubt", sagte Ministerpräsident Günther. Es gebe auch keine Regelung für Hochrisikogebiete. Der Regierungschef appellierte aber, damit sehr defensiv umzugehen. "Jeder zusätzliche Kontakt, der stattfindet, ist ein weiteres Risiko. Ich bitte zu prüfen, ob es da jetzt unbedingt notwendig ist oder ein Besuch auch später stattfinden kann", betonte Günther. Seine Bitte in der Pandemie ist, "dass wir uns so wenig wie möglich treffen und so viel wie möglich zu Hause bleiben. Das gilt übrigens auch über Weihnachten."
Bis zum 10. Januar dürfen sich nur fünf Menschen aus zwei Haushalten privat treffen. Eine Ausnahme gibt es aber für die Weihnachtstage vom 24. bis zum 26. Dezember. Dann sind Treffen des eigenen Hausstandes mit bis zu vier Personen aus dem engsten Familienkreis möglich. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Baumärkte sind dicht, können aber einen Abholservice einrichten
Der Einzelhandel - mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf - muss schließen. Viele Hörerinnen und Hörer wollen wissen, was das konkret fürs Handwerk heißt. "Das Handwerk ist nicht geschlossen. Handwerkliche Tätigkeiten sind weiter zulässig, es darf jederzeit gearbeitet werden", sagte Günther. Die Handwerker könnten sich auch mit dem notwendigen Material bei Baumärkten versorgen. Die seien ab Mittwoch zwar geschlossen, es werde aber eine Möglichkeit geschaffen, so dass Baumärkte Bestellungen durchführen und einen Abholservice einrichten könnten.
Schule und Kitas dicht - und nun?
Vom harten Lockdown sind auch Kitas und Schulen betroffen. Für Erst- bis Siebtklässler soll es laut Landesregierung ab Mittwoch eine Notbetreuung geben, wenn mindestens ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet. Auch Alleinerziehende können das Angebot nutzen - ebenso an Kitas. Doch bei vielen Hörerinnen und Hörern sorgen diese Regeln offenbar für Diskussionen. In vielen Zuschriften schreiben sie, dass sie wieder vor Problemen bei der Betreuung stehen und nicht wissen, ob sie die hinbekommen.
Hörerin Telse aus Kiel schreibt, dass in der Grundschulklasse ihrer Tochter richtiggehend Druck aufgebaut worden sei, die Kinder nicht in die Schule zu schicken. Aber es gebe natürlich auch Eltern, die nicht einfach so zu Hause bleiben könnten. Es wäre eine Alternative gewesen, grundsätzlich alles zu schließen, antwortete der Regierungschef. "Unsere Erfahrung aus dem ersten Teil der Krise zeigt aber, dass wir auf jeden Fall immer eine Notbetreuung sicherstellen müssen. Von einem Tag auf den anderen diese Betreuungsmöglichkeiten nicht mehr zu haben, dass hätte die Eltern in unserem Land überfordert." Es gebe eine Notbetreuung für Eltern, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, alleinerziehend sind oder keinerlei andere Betreuungsmöglichkeiten haben. Das gelte auch für die Kita.
