Kirstin und Knut Pöhlmann sitzen im Büro der Zimmerei am PC. © NDR

Corona: Behörden überlastet, Unternehmen warten lange auf Geld

Stand: 28.01.2022 05:00 Uhr

Knapp 50.000 Anträge auf Verdienstausfallentschädigung seien seit Pandemiebeginn beim Landesamt für soziale Dienste eingegangen - aber erst zwei Drittel davon abgearbeitet, sagt das Sozialministerium. Viele Unternehmen warten noch auf ihr Geld.

Wenn Mitarbeitende in Unternehmen krank gemeldet sind, bekommen die Arbeitgeber den gezahlten Lohn für die Dauer der Krankschreibung von den Krankenkassen wieder - innerhalb weniger Tage. Bei einer Corona-bedingten Quarantäne sieht das anders aus. Denn hier ist nicht mehr die Krankenkasse zuständig, sondern das Landesamt für soziale Dienste. Es handelt sich um eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Doch das Amt hängt mit der Bearbeitung weit hinterher: Der Bearbeitungsstand liegt im Mai 2021.

Kirstin und Knut Pöhlmann sitzen im Büro der Zimmerei am PC. © NDR
Kirstin und Knut Pöhlmann warten auf 6.500 Euro Corona-Verdienstausfallentschädigung vom Landesamts für soziale Dienst auf.

Davon betroffen ist auch die Zimmerei Pöhlmann in Bredstedt (Kreis Nordfriesland). Sie wartet auf 6.500 Euro vom Landesamt für soziale Dienste. So viel Lohn haben sie ihren Mitarbeitern gezahlt, die aufgrund von Quarantäne nicht in der Zimmerei arbeiten konnten. Der Betrieb hakt immer wieder nach. Die Antwort: Bearbeitungsstau wegen Prüfung. "Wenn jetzt ein Arbeitnehmer zum Arzt geht, dann kriegt der einen gelben Zettel. Das Geld ist innerhalb einer Woche auf dem Konto von der Krankenkasse, weil das super funktioniert. Warum kann das nicht auch mit Corona so sein?", fragt sich Kirstin Pöhlmann, Bürofachkraft in der Zimmerei.

Handwerkskammern befürchten weitere Probleme

Das Geld erstmal vorstrecken ist - vor allem für die kleinen und mittelständischen Betriebe im Land wie die Zimmerei der Pöhlmanns - ein großes Problem, sagen die Handwerkskammern und befürchten: Es wird noch schlimmer mit den neuen Regeln. Denn: Arbeitnehmer müssen sich als Kontaktpersonen inzwischen je nach Impfstatus selbst isolieren - ohne individuelle Aufforderung. Und: Dauerte eine Quarantäne früher 14 Tage, sollen sich Arbeitnehmer nun nach einer Woche freitesten können.

Zu kurz, damit Arbeitgeber überhaupt Entschädigungszahlungen bekommen, weiß Dirk Belau, stellvertretender Geschäftsführer der Handwerkskammer Flensburg: "Sie sind für die ersten fünf Arbeitstage verpflichtet, Lohnfortzahlung zu leisten. Wenn ich mich jetzt nach sieben Tagen - also einer Gesamtwoche, das sind dann fünf Arbeitstage - freitesten kann und nach der Auffassung des Landesamts für soziale Dienste auch freitesten muss, dann werden wir in vielen Fällen erleben, dass dann nur die Lohnfortzahlung geleistet wurde, aber eben nicht irgendeine Entschädigungszahlung erfolgt ist."

Amt: Qualität der Anträge teilweise unterschiedlich

Aktuell sind wieder zwei Mitarbeiter in Selbstisolation, wie es jetzt heißt. Wie die Zimmerei das ohne offizielle Anordnung vom Gesundheitsamt bei einem Antrag nachweisen soll, weiß niemand im Betrieb. "Ich hab ja angerufen beim Landesamt und hab mich richtig aufgeregt", sagt Kirstin Pöhlmann. "Und dann denke ich immer so: Die sitzen da im Warmen und Trockenen und schieben ihre Stunden, aber wie es in der Realität, in der freien Wirtschaft aussieht, das ist den Beamten manchmal wahrscheinlich total egal."

Knut Pöhlmann steht vor einer Rohbauwand auf einer Baustelle © NDR
Knut Pöhlmann ist einer von vielen Wartenden. Erst etwa zwei Drittel der 50.000 Anträge auf Verdienstausfallentschädigung wurden vom zuständigen Amt bearbeitet.

Das Amt teilte auf Anfrage des NDR mit: "Das hängt einerseits von der Komplexität des jeweiligen Sachverhaltes ab." Andererseits sei auch die Qualität der eingereichten Anträge sehr unterschiedlich. Bei einem nicht unerheblichen Anteil wäre seitens des Landesamtes Nachermittlung notwendig, so das Landesamt. "Der starke Anstieg der Anzahl der Anträge insgesamt trägt zudem zu den Bearbeitungszeiten bei."

Sozialministerium will Verfahren überarbeiten

Das Sozialministerium teilte mit, man wolle das Verfahren überarbeiten. Die Zimmerei wartet nun auf die neuen Vorgaben. So lange muss der Betrieb die Kosten alleine vorstrecken. "Ich kann ja nicht meinen Mitarbeitern sagen, ich muss auf das Geld vom Landesamt warten", sagt Zimmermeister Knut Pöhlmann.

Dieses Thema im Programm:

Schleswig-Holstein Magazin | 28.01.2022 | 19:30 Uhr

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