Von heute an gelten neue Test- und Quarantäne-Regeln für Kitas
Eltern von Kita-Kindern in Schleswig-Holstein müssen sich von heute (Donnerstag) an dreimal wöchentlich auf Corona testen lassen - ebenso das Kita-Personal. Und: Kinder von infizierten Eltern müssen laut Landesregierung künftig in Quarantäne.
Die Pflicht zum Selbsttest gilt laut Ministerium für den Elternteil, der den umfangreichsten Kontakt zum Kind hat. Das Land stelle den Eltern kostenfrei drei nasale Antigen-Selbsttests pro Woche zur Verfügung. Eltern können sich auch bei ihrer Arbeitsstelle oder bei einem Testzentrum testen lassen. Sie müssen als Bestätigung ihrer Testung einmal wöchentlich bei ihrer Kita oder Kindertagespflege-Person eine qualifizierte Selbstauskunft abgeben. Das Kita-Personal muss sich nach Angaben des Ministeriums künftig unabhängig vom Impfstatus ebenfalls dreimal wöchentlich testen. Zwei Tests stellen die Einrichtungen, den dritten Test stellt das Land den Einrichtungen zur Verfügung.
Kinder von infizierten Eltern müssen fünf Tage zu Hause bleiben
Das Gesundheitsministerium hat außerdem die Quarantäne-Regeln angepasst: Kinder von infizierten Eltern gelten mit der neuen Regelung ab Donnerstag als enge Kontaktpersonen und müssen als Angehörige desselben Haushalts für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Infizierte Kinder werden für mindestens sieben Tage abgesondert, während die nichtinfizierten Kinder derselben Gruppe nicht in Quarantäne müssen. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall anders entscheiden, zum Beispiel, wenn es in einer Einrichtung zu Häufungen von Infektionen gekommen ist.
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