Sylt: Protestcamp der Punks muss geräumt werden
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat beschlossen, dass das Protestcamp der Punks auf Sylt endgültig geräumt werden muss. Ein Termin für die Räumung steht noch nicht fest.
Das Protestcamp der Punks auf Sylt muss endgültig geräumt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig wies eine Beschwerde der beiden Versammlungsleiter des Protestcamps gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts ab. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das OVG mit.
Verwaltungsgericht hatte bereits Entscheidung des Kreises bestätigt
Das Verwaltungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine Auflösung des Camps für rechtmäßig erklärt. Damit hatten die Richter eine entsprechende Entscheidung des Kreises Nordfriesland bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte die Auffassung des Kreises geteilt, dass im Zusammenhang mit unzureichenden sanitären Verhältnissen im Camp und wegen der Gefahr einer rücksichtslosen Lärmbelastung für die Anlieger eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingetreten war. Es stehe daher im Verhältnis, eine Fortsetzung des Protestcamps über den 31. August hinaus zu unterbinden.
Auch das OVG ist der Ansicht, dass "angesichts der Vorerfahrungen mit dem Campleben entsprechend erkennbare Umstände vorgelegen" hätten. So sei es seit Bestehen des Camps und bis zum Erlass der Verfügung mehrfach zu Verstößen gegen die Rechtsordnung gekommen. Ein Termin für die Räumung steht noch nicht fest.
Kreis: Ziel der Versammlung bereits erreicht
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Protestcamps wollten nach eigenen Angaben bis Oktober für mehr soziale Gerechtigkeit demonstrieren. Der Kreis argumentierte, die Punks hätten bereits ausreichend Zeit gehabt, ihre Anliegen zu vertreten, und der Zweck der Versammlung sei erreicht. Zuvor waren beim Kreis zahlreiche Beschwerden von Anwohnern und Geschäftsleuten eingegangen. Diese klagten unter anderem über Lärmbelästigung und darüber, dass die Camp-Bewohner ihre Notdurft nicht in den von der Gemeinde aufgestellten Toiletten, sondern in einer Telefonzelle, im Gebüsch sowie einer Garageneinfahrt verrichteten.
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