Nächste Instanz: Protestcamp auf Sylt wird noch nicht geräumt
Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht Schleswig eine Auflösung des Camps für rechtmäßig erklärt. Nun haben die Veranstalter Beschwerde eingelegt. Der Kreis Nordfriesland schiebt die Räumung deshalb auf.
Die Auseinandersetzung um das Protestcamp der Punks auf dem Rathausmarkt in Westerland auf Sylt geht weiter. Eigentlich wurde für das Wochenende eine Auflösung des Camps erwartet, doch nun kommt es anders.
Hintergrund ist, dass die Camp-Veranstalter gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig in nächster Instanz Beschwerde eingelegt haben. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass das Gelände geräumt werden kann - unter anderem wegen der unzureichenden sanitären Verhältnisse im Camp und der Lärmbelästigung für die Anlieger. Nach Angaben des Sylter Bürgermeisters Nikolas Häckel hat der Kreis Nordfriesland wegen der neuen Entwicklung beschlossen, zunächst nicht zu räumen, sondern die Entscheidung des ebenfalls in Schleswig ansässigen Oberverwaltungsgerichts (OVG) abzuwarten.
Bürgermeister drängt auf schnelle Räumung
Häckel schrieb bei Facebook, dass die ehemaligen Demonstranten zugesagt hatten, das Camp bis Sonnabendnacht freiwillig zu räumen. "Leider wird sich also nicht an die Zusage gehalten - bedauerlich und beschämend", heißt es weiter. Nachdem der Kreis die Genehmigung für das Camp auslaufen lies, hätte es schon bis zum 31. August aufgelöst werden müssen.
Sylts Bürgermeister hofft nun darauf, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in nächster Instanz bestätigt wird um mit der Räumung des Camps zu beginnen. Der Polizei liege bereits ein entsprechendes Hilfeersuchen vor und werde von ihm bekräftigt. Mit einer Entscheidung des OVG sei allerdings frühestens am Montag zu rechnen.
Kreis: Ziel der Versammlung bereits erreicht
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Protestcamps wollten nach eigenen Angaben bis Oktober für mehr soziale Gerechtigkeit demonstrieren. Der Kreis argumentierte, die Punks hätten bereits ausreichend Zeit gehabt, ihre Anliegen zu vertreten und der Zweck der Versammlung sei erreicht. "Deshalb kommen wir in der Abwägung zu dem Ergebnis, dass den Anwohnern und Urlaubern keine weiteren Eingriffe in ihre Grundrechte durch das Camp mehr zugemutet werden können", sagte Robert Schlenker vom Fachdienst Recht und Sicherheit der Kreisverwaltung bereits in der vergangenen Woche.
Beschwerden über Lärm und Notdurft im Gebüsch
Zuvor waren beim Kreis zahlreiche Beschwerden von Anwohnern und Geschäftsleuten eingegangen. Diese klagten unter anderem über Lärmbelästigung und darüber, dass die Camp-Bewohner ihre Notdurft nicht in den von der Gemeinde aufgestellten Toiletten, sondern in einer Telefonzelle, im Gebüsch sowie einer Garageneinfahrt verrichteten.