Mord in Flüchtlingsunterkunft: Mann muss lebenslang in Haft
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte seiner Frau kein freies Leben zugestehen wollte und sie deshalb erstochen hat.
Wegen Mordes an seiner Ehefrau hat das Landgericht Lübeck einen heute 39 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer am Freitag, dass der aus Afghanistan stammende Angeklagte die Emanzipationsbestrebungen seiner Frau nicht akzeptieren wollten und sie deshalb mit 29 Messerstichen getötet habe. Das sei Mord aus niedrigen Beweggründen.
Verteidiger behält sich Revision offen
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten sagte nach der Urteilsverkündung, es sei noch nicht klar, ob er Revision beantragen werde. Er hatte eine Verurteilung wegen Totschlags im Affekt beantragt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten dagegen lebenslange Haft wegen Mordes gefordert.
Der Angeklagte hatte gestanden, seine 23 Jahre alte Frau im September 2021 in der gemeinsamen Wohnung in einer Flüchtlingsunterkunft in Ahrensburg (Kreis Stormarn) getötet zu haben. Anschießend hatte er versucht, sich nach Italien abzusetzen.
