Corona und Datenschutz: Offene Gästelisten nicht erlaubt
Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftrage Marit Hansen sieht in der Erfassung von Gästedaten in Restaurants grundsätzlich kein Problem. Sie mahnt aber, mit den Daten sensibel umzugehen. Derzeit sind unter anderem Gaststätten und Restaurantbetreiber verpflichtet, Kontaktdaten von Gästen zu erfassen, damit im Falle einer Corona-Erkrankung Gesundheitsbehörden Infektionsketten zurückverfolgen können. Doch es gelten Auflagen: Listen auf denen ersichtlich sei, wer sich noch im Lokal befindet, seien nicht zulässig, betont Datenschützerin Hansen: "In der Verordnung steht, dass Dritte da nicht rankommen dürfen. Die anderen, die an dem Tag auch noch ins Restaurant kommen, die sollen nicht wissen, wer alles da war. Deshalb empfehlen wir Einzelformulare, wo jeder nur sich selbst oder seinen Haushalt einträgt."
Umsatzrückgänge bei Restaurants
Grundsätzlich findet Hansen die Datenerfassung in Restaurants in Corona-Zeiten wichtig. "Der Infektionsschutz ist wichtig. Es geht um Leib und Leben", betont sie. Seit Restaurants die Daten ihrer Gäste abfragen müssen, wenden sich immer wieder Bürger mit Fragen und Beschwerden an die Datenschutzbeauftragte. Offenbar schreckt viele potentielle Restaurantbesucher die Erfassung ihrer Daten ab. Restaurants beklagten erhebliche Umsatzrückgänge im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Wo Kontaktdaten erfasst werden
Restaurants, Hotels, Organisatoren bestimmter Veranstaltungen - sie alle müssen die Kontaktdaten ihrer Kunden oder Besucher erfassen - das schreibt die aktuelle Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung vor. Konkret ist die Erfassung der Daten hier vorgeschrieben:
- Feste, Empfänge und Exkursionen - "Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit Gruppenaktivität"
- Konzerte, Vorträge, Lesungen, Theater, Kinos und Autokinos - "Veranstaltungen mit Sitzungscharakter"
- Versammlungen in geschlossenen Räumen
- Gaststätten
- Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen
- Sport in geschlossenen Räumen
- Gottesdienste und andere rituelle Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
- Alten-, Pflege- und Wohnheime - und andere Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie Gruppenangebote zur Betreuung pflegebedürftiger Menschen.
- Angebote von Familienzentren, Beratungsstellen und anderen Einrichtungen
- Hotels und andere Beherbergungsbetriebe
Darüber hinaus müssen Dienstleister, Handwerker und Gesundheitshandwerker auch Corona-Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu kann ebenfalls die Erfassung der Kontaktdaten gehören - das ist etwa bei Friseuren der Fall.
