Weihnachtsmärkte: Städtetag kritisiert 3G-Kontroll-Regeln
Auf Niedersachsens Weihnachtsmärkten gilt für Fahrgeschäfte und Gastronomie in diesem Jahr das 3G-Modell. Der niedersächsische Städtetag kritisiert die Regeln des Landes als nicht praktikabel.
Laut Verordnung sind die Betreiber von Weihnachtsmärkten beziehungsweise von Fahrgeschäften und gastronomischen Betrieben angehalten, die Nachweise selbst zu kontrollieren oder Bändchen oder Stempel an einem zentralen Stand einzuführen. Als Option besteht die Möglichkeit, das Gelände einzuzäunen und mit zentralen Ein- und Ausgängen zu versehen. "Eine Einzäunung des Marktes mit Zugangskontrollen widerspricht dem Charakter der Weihnachtsmärkte. Die alternativ vorgeschlagene Bändchen-Ausgabe ist organisatorisch aufwendig, personal- und damit sehr kostenintensiv", sagte Städtetagspräsident Ulrich Mädge (SPD) in einer am Montag verbreiteten Mitteilung.
Städtetag befürchtet erhöhtes Konfliktpotenzial
Der Städtetag sieht nicht nur die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Pflicht. "Die Überwachung allein durch die Standbetreiber halten wir für schlicht ungeeignet. Diese Kontrollmaßnahmen können wegen der damit verbundenen Wartezeiten zu großem Unmut bei den Besuchern und zu erheblichen Konflikten zwischen Besuchern den Standbetreibern führen", sagte Städtetags-Vize Frank Klingebiel (CDU). Die neue Corona-Verordnung, in der die Weihnachtsmarkt-Regelung aufgeführt ist, gilt seit vergangenem Freitag. Demnach sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vom 3G-Modell ausgenommen.
Land argumentiert mit flexiblen Leitplanken
Das Land verweist auf die große Flexibilität für die Kommunen. Mit der 3G-Regel gebe Niedersachsen "klare Leitplanken" vor, hatte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) argumentiert. Gleichzeitig werde den Kommunen ermöglicht, "flexible und situationsangepasste Regelungen zu treffen", so die Ministerin. Das betreffe unter anderem den Abstand der Buden untereinander. Grundsätzlich gilt ein Mindestabstand von zwei Metern. Allerdings könne das jede Kommune für sich auch anders entscheiden: "Je nach den örtlichen Verhältnissen kann die zuständige Behörde geringere oder größere Mindestabstände vorsehen", hieß es.
Schausteller freuen sich auf Arbeit
Die Schausteller sehen die Verordnung offenbar nicht so problematisch wie der Städtetag. Die Zeit der Bedenkenträger sei nun vorbei, jetzt komme die Zeit der Macher, hatte Oldenburgs Schaustellerpräsident Michael Hempen dem NDR in Niedersachsen in der vergangenen Woche gesagt. Städte wie Osnabrück, Buxtehude und Uelzen wollen in diesen Tagen entscheiden, welche Kontrollmechanismen sie für ihre Weihnachtsmärkte einführen wollen.
