Weihnachtsferien: Schulleiter kritisieren Regeln zur Präsenzpflicht
Die Präsenzpflicht an Niedersachsens Schulen wird zur Eindämmung des Coronavirus vor Weihnachten aufgehoben. Der Schulleitungsverband kritisiert die "halbherzige Entscheidung".
"Vom 20. bis 22. Dezember kann jeder machen, was er will: Präsenzunterricht Ja und Nein, volle und leere Klassenzimmer gleichzeitig", sagte Verbandvorsitzender René Mounajed am Sonnabend in Hannover. Erneut sei so die Entscheidung auf die Eltern übertragen worden. Für die Schulen bedeute das: Klassenarbeiten können an diesen Tagen nicht geschrieben und müssen verschoben werden. Zudem gebe es kein Anrecht auf ein Distanzlernen. Die aktuelle Situation sei "ein Kuddelmuddel, eine Notbetreuung für alle", beklagt Mounajed. Die jetzige Wahlmöglichkeit sei die denkbar schlechteste Entscheidung.
Eltern können Befreiung vom Unterricht beantragen
Vom 20. Dezember an könnten sich Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreien lassen. Das kündigte die Landesregierung am Freitag in Hannover an. Schülerinnen und Schüler könnten auf Antrag der Eltern vom Unterricht befreit werden. Einen Anspruch auf Distanzlernen gebe es an diesen Tagen nicht. Die Ferien sollen aber wie geplant am 23. Dezember beginnen und bis zum 7. Januar dauern.
Befreiung nur für drei Tage am Stück
Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) erklärte, die Möglichkeit zur Unterrichtsbefreiung werde für Eltern eingeräumt, die wegen noch nicht vollständig geimpfter oder geboosteter Familienmitglieder und Angehöriger aus Risikogruppen einen weitergehenden Schutz zum Weihnachtsfest benötigen. Die Befreiung könne formlos beantragt werden, jedoch nur für alle drei Tage am Stück.
Schutzmaßnahmen an Schulen werden verschärft
Nach den Weihnachtsferien sollen zudem die Schutzmaßnahmen an den Schulen verschärft werden. Die Regelungen im Überblick:
- In der ersten Unterrichtswoche 2022, der sogenannten Sicherheitswoche vom 10. bis 14. Januar, müssen sich alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, täglich zu Hause per negativem Selbsttest freitesten, bevor sie zum Präsenzunterricht kommen können. Das gelte künftig auch bei Klassenarbeiten und Abitur- sowie Abschlussprüfungen.
- Ab dem 17. Januar kehren die Schulen zum gewohnten Testregime mit häuslichen Testungen am Montag, Mittwoch und Freitag zurück.
- Erweiterte Maskenpflicht ab dem 10. Januar: Auch Kinder unter 14 Jahren müssen nach den Ferien medizinische Masken tragen; bisher reichten Stoffmasken.
