Eine mit der Blauzungenkrankheit infizierte Kuh steht im Stall und streckt ihre Zunge raus. © picture alliance/dpa Foto: Lars Penning

Tiere an Blauzungenkrankheit verendet? Halter können Geld bekommen

Stand: 19.09.2024 14:57 Uhr

Zahlreiche Schafe und Rinder in Niedersachsen sind bereits an der Blauzungenkrankheit gestorben. Die Seuche breitet sich seit dem Sommer rasant aus. Tierhalter können nun Finanzhilfe beantragen.

Für die Vergabe von Geldern gelten bestimmte Regeln, wie die Tierseuchenkasse Niedersachsen mitteilte. Hilfen erhalten nur diejenigen, die alle Schafe und Ziegen der Herde ab drei Monaten gegen die Seuche geimpft haben - und das mindestens drei Wochen, bevor sie infiziert wurden. Außerdem muss die Zahl der gestorbenen Tiere so hoch sein, dass sie für die Halter eine "unbillige Härte" darstellt. Das heißt konkret, dass sie durch die Blauzungenkrankheit mindestens 25 Prozent mehr tote Tiere haben als normalerweise, mindestens aber fünf Todesfälle. Trifft das zu, bekommen Tierhalter 90 Euro pro verendetes Schaf und 60 Euro pro Ziege.

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Für verendete Rinder zahlt Kasse 1.000 Euro

Bei verendeten Rindern sind die Regeln etwas anders: Auch sie müssen gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sein. Eine Grundimmunisierung ist allerdings erst nach einer zweiten Impfung gegeben - Tierhalterinnen und -halter können Gelder beantragen, wenn ihre Rinder ab der zweiten Woche danach sterben. Die oben erwähnte "unbillige Härte" tritt erst ein, wenn mindestens drei Rinder verendet sind. Zudem muss die Blauzungenkrankheit nachgewiesen werden. Pro totes Rind gibt es dann 1.000 Euro.

Tierseuchenkasse hat Härtefallbeihilfen beschlossen

Bislang hatten Tierhaltende kein Geld bekommen, wenn ihre Tiere an der Seuche gestorben sind. Der Grund: Die Tierseuchenkasse zahlt eigentlich nur dann, wenn die Behörden eine Tötung von Tieren angeordnet haben, um eine Seuche einzudämmen. So eine Anordnung gibt es bei der Blauzungenkrankheit nicht. Weil die Fallzahlen von infizierten Tieren seit dem Sommer aber rasant angestiegen sind, beschloss die Tierseuchenkasse die sogenannte Härtefallbeihilfen. Das Geld komme von den Tierhaltern selbst - denn sie zahlen in die Tierseuchenkasse ein. Das Land Niedersachsen habe bislang noch keine finanzielle Hilfe zugesagt, so Ursula Gerdes, Vorsitzende der Tierseuchenkasse.

Schon 2023 gab es finanzielle Hilfe

Die Tierseuchenkasse hatte im Dezember 2023 laut Niedersächsischem Landwirtschaftsministerium schon einmal Härtefallbeihilfen für Verluste von Schafen und Ziegen wegen der Blauzungenkrankheit gewährt. Damals stand noch kein Impfstoff zur Verfügung. Als sich das im Juni änderte, sei zunächst beschlossen worden, nur noch die Impfung mit 3 Euro pro Tier zu bezuschussen.

Kleine Mücken übertragen die Seuche

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Seit dem Sommer breitet sich die Blauzungenkrankheit in Niedersachsen schnell aus. Im Landkreis Stade sind 300 Schafe in einer Woche gestorben, im Heidekreis sind knapp 60 Betriebe betroffen. Zuletzt konnten die Kadaver wegen der hohen Zahl der toten Tiere nur verzögert abgeholt werden. Die Überträger der Seuche, kleine Mücken, sogenannte Gnitzen, konnten sich aufgrund des feucht-warmen Wetters schnell vermehren, heißt es von der Tierärztekammer. Problematisch ist, dass sich aktuell ein neuer Typ der Blauzungenkrankheit ausbreitet, für den es noch keinen speziell zugelassenen Impfstoff gibt. Das zuständige Bundesministerium gab aber drei schon bestehende Impfstoffe im Eilverfahren frei. Die Tierärztekammer und der Landesschafzuchtverband empfehlen, Tiere so schnell wie möglich impfen zu lassen. Das bedeutet mehr Kosten für die Tierhalter: Für den Impfstoff bekommen sie zwar einen Zuschuss, die Tierarztkosten müssen sie aber selbst tragen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 18.09.2024 | 17:00 Uhr

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