Neue Corona-Regeln: Was ändert sich in Niedersachsen?
Am Mittwoch tritt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Laut Entwurf spielt darin die von Bund und Ländern vereinbarte 3G-Regel eine wichtige Rolle. Was ändert sich dadurch?
Die sogenannte 3G-Regel bedeutet, dass bei einem gewissen Infektionsgeschehen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen Zugang zu bestimmten Einrichtungen, Veranstaltungen oder Leistungen bekommen. So sind laut dem Entwurf der Verordnung Zugangsbeschränkungen zu diversen Innenräumen vorgesehen - zum Beispiel in der Gastronomie, in Hotels, im Fitnessstudio und beim Friseur. Auch soll die 3G-Regel gelten, wenn sich mehr als 25 Menschen treffen.
Kontrolle durch Betreiber und Veranstalter
Darüber hinaus sollen laut dem Entwurf zu größeren Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zutritt erhalten - und zwar unabhängig vom Infektionsgeschehen. Gleiches soll demnach auch für Diskotheken gelten. Jeder, der einen der beschränkten Bereiche betritt, muss dann einen Nachweis über seine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test vorlegen. Kontrollieren sollen das dem Entwurf zufolge die Betreiber oder Veranstalter.
Neue Parameter: Inzidenz, Hospitalisierung, Intensivbetten
Gelten soll die 3G-Regel laut dem Entwurf der neuen Verordnung, wenn mindestens die erste der drei neuen Warnstufen ausgerufen wird oder die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 liegt. Welche Warnstufe in einem Landkreis oder einer Stadt gilt, soll von den drei Parametern Sieben-Tage-Inzidenz, Hospitalisierung und Intensivbetten abhängen. Mit Hospitalisierung ist die landesweite Zahl der im Krankenhaus behandelten Covid-19-Patienten je 100. 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gemeint. Der Indikator Intensivbetten bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten gemessen an der gesamten Intensivbettenkapazität.
Ab wann gilt eine neue Warnstufe?
Wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zwei der drei Indikatoren die in der Verordnung neu festgelegten Schwellenwerte überschreiten, soll in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt vom übernächsten Tag an die entsprechende Warnstufe gelten. So geht es aus dem Entwurf hervor, der sich aktuell noch in der finalen Abstimmung befindet. Am Dienstag ab 13 Uhr will die Landesregierung die neue Verordnung im Rahmen der wöchentlichen Corona-Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorstellen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat sich dafür angekündigt. Am Mittwoch soll die neue Verordnung in Kraft treten.
