Ein Flugzeug der Firma Ryanair © picture alliance / Sipa USA Foto: SOPA Images

Nach Rechtsstreit: Ryanair führt geschlechtsneutrale Anrede ein

Stand: 05.05.2025 20:21 Uhr

Auf der Webseite der irischen Fluggesellschaft Ryanair gibt es ab sofort die geschlechtsneutrale Anrede "Mx (Mixter)". Vorausgegangen war die Klage einer nicht-binären Person aus Bissendorf (Landkreis Osnabrück).

Rückblick: Vor rund vier Jahren wollte René_ Rain Hornstein laut einer gemeinsamen Mitteilung des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) und der TIN-Rechtshilfe auf der Ryanair-Webseite Flugtickets kaufen. Um ein Ticket zu buchen, wurde demnach vorausgesetzt, eine Anrede-Option zu wählen - zur Verfügung standen damals die Optionen "Frau", "Fräulein" und "Herr". Hornstein ist jedoch nicht-binär, ordnet sich also weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zu. Mit Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reichte die nicht-binäre Person schließlich eine Klage ein. Mit Erfolg.

Ryanair geht nach Verhandlung auf Hornstein zu

Nach einer Verhandlung im März sei Ryanair Mitte April auf Hornstein zugegangen, um die Änderung der Webseite innerhalb kurzer Zeit anzubieten, so das BUG. Diese sei am Montag umgesetzt worden. Neben "Herr", "Frau" und "Fräulein" gibt es nun die Bezeichnung "Mx (Mixter)" - eine Anrede, die teilweise im englischen Sprachraum für nicht-binäre Personen verwendet wird.

"Guter Tag für nicht-binäre Menschen"

"Heute ist ein guter Tag für nicht-binäre Menschen in Deutschland", resümierte Hornstein am Montag. Der Vorgang habe gezeigt, dass technische Änderungen wie diese "in überschaubarer Zeit und mit überschaubarem Aufwand" bewerkstelligt werden können. Auch andere Unternehmen sollten sich daran ein Beispiel nehmen, fordert Hornstein.

Klage gegen Deutsche Bahn erfolgreich

Im Jahr 2022 hat die nicht-binäre Person einen ähnlichen Gerichtsprozess gegen die Deutsche Bahn gewonnen. In diesem Fall ging es ebenfalls um den Online-Ticketkauf, bei dem Reisende zwischen den beiden Geschlechtern "Mann" und "Frau" wählen konnten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab Hornstein recht.

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