Jetzt gelten strengere Corona-Regeln in Niedersachsen
Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung ist am Sonntag in Kraft getreten. Bund und Länder hatten sich auf eine Verlängerung und Verschärfung der Regelungen verständigt.
Die Maßnahmen seien erneut hart, aber notwendig, um die Infektionsgeschwindigkeit zu reduzieren, sagte Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabs. Das Land müsse angesichts der hohen Infektionszahlen handeln. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz lag am Sonntag bei 121,5. "Die Maßnahmen der bisherigen Verordnung wirken - aber sie wirken zu langsam", sagte Schröder am Freitag in der Landespressekonferenz.
Kontaktregelung konkretisiert
Mit der neuen Verordnung setzt das Land Niedersachsen Vereinbarungen um, auf die sich die Ministerpräsidenten am Dienstag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verständigt hatten. Demnach wird der Corona-Lockdown bis zum 31. Januar verlängert. Ein zentraler Punkt sind zudem die verschärften Kontaktbeschränkungen. Jetzt dürfen sich Mitglieder eines Haushaltes nur noch mit einer weiteren Person treffen. Anders als bisher zählen dabei auch Kinder mit. Eine Änderung für die Kleinsten hat das Land am Sonntag angekündigt: Ein Kind bis drei Jahre darf dabei sein, wenn sich eine Betreuungsperson - also etwa Mutter oder Vater - mit jemandem aus einem anderen Haushalt trifft. Es ist nach der neuen Verordnung egal, ob eine Familie als Hausstand eine Person besucht - oder eine Person eine Familie, so Regierungssprecherin Anke Pörksen. Ausnahmen sieht die Verordnung auch bei Beerdigungen vor.
Bewegungsradius gilt in Niedersachsen ab Wohnsitz
Niedersachsen übernimmt auch die von Bund und Ländern vereinbarte Beschränkung der Bewegungsfreiheit - allerdings mit einer Abweichung: Die für Corona-Hotspots mit einer Inzidenz von 200 oder darüber vorgesehene Maßnahme soll auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnsitz, also die konkrete Adresse, gelten - und nicht um den Wohnort, wie es am Dienstag nach den Bund-Länder-Beratungen hieß. "Wir haben uns anders entschieden", sagte Pörksen. Stadt- und Landbevölkerung würde so gleich behandelt - anders als bei einem auf den Wohnort bezogenem Radius.
Pörksen: Kein Automatismus
Ob der Radius angewendet wird - darüber sollen in Niedersachsen die örtlich zuständigen Behörden entscheiden. Pörksen betonte, dass es keinen Automatismus für die Anwendung gebe. So soll die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gesichert und Ausnahmen möglich gemacht werden - etwa falls der nächste Supermarkt außerhalb des 15-Kilometer-Radius liege, sagte Schröder. Zusätzlich seien Ausnahmen für bestimmte Personengruppen vorgesehen: Dazu zählen notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlung, aber auch die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit. Ebenfalls möglich ist Besuch naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind.
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte nach den Bund-Länder-Beratungen Zweifel geäußert, ob die Bewegungsbeschränkung verhältnismäßig und juristisch haltbar ist. Im Norden hatte Hamburg in ihrer seit Freitag geltenden Corona-Verordnung auf die Beschränkung der Bewegungsfreiheit verzichtet.
