Die Angeklagten Hermann Göring, Karl Dönitz, Wilhelm Keitel und Rudolf Hess sprechen mit ihren Verteidigern im Internationalen Kriegsverbrecherprozess in Nürnberg. © IMAGO IMAGES / Reinhard Schultz Foto: Reinhard Schultz

Plädoyer der Verteidigung: Hermann Göring

Sendung: NDR Retro – Aus den Nürnberger Prozessen | 05.07.1946 | 00:00 Uhr | von Elef Sossidi alias "Andreas Günther"
12 Min

Otto Stahmer hält ein Plädoyer für den Angeklagten Hermann Göring. Dieser war im Dritten Reich unter anderem Reichsluftfahrtminister, Generalbevollmächtigter des Vierjahresplans und Gründer der Gestapo. Göring plädierte am Anfang des Prozesses auf "nicht schuldig im Sinne der Anklage", weshalb Stahmer nun auf jeden Anklagepunkt eingeht. Er stützt sich auf Jahrreiß‘ Worte am Vortag: Rückwirkende Gesetze seien unzulässig. Des Weiteren wäre die Anwendung des Begriffs der "conspiracy" (Verschwörung) auf eine Diktatur nicht anwendbar. Göring sei nur der "zweite Mann" gewesen und in Wirklichkeit ohne Befugnisse. Er habe sich bis zum Kriegsausbruch um Frieden bemüht und vielen Juden geholfen. 1935 verlas er zwar die Nürnberger Gesetze, habe von der Judenvernichtung jedoch nichts gewusst. Dies sei rätselhaft, erkläre sich jedoch durch Himmlers meisterhafte Verschleierungstaktik. Elef Sossidi alias "Andreas Günther" berichtet für den NWDR aus dem Nürnberger Gerichtssaal.

Blick auf die Anklagebank beim Nürnberger Kriegsverbrecher-Hauptprozesses am 20. November 1945 im Gerichtssaal des Justizpalastes in Nürnberg. © picture alliance/DB/dpa Foto: DB

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