Sterbehilfe - was ist das eigentlich genau?
Im Jahr 2010 entscheidet der Bundesgerichtshof, dass Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung gerechtfertigt ist, wenn dies dem tatsächlichen Patientenwillen entspricht. Dieses Urteil gab den Schmerzmedizinern die Sicherheit, Patienten am Lebensende begleiten zu können, ohne Gefahr zu laufen, sich dabei strafbar zu machen.
Vieles in rechtlichem Graubereich
Therapien, die keinen Nutzen mehr hatten, durften nun abgebrochen werden, wenn der Patient dies wünscht. Starke Schmerzmittel wie Morphium konnten eingesetzt werden, in einer für den Patienten sinnvollen Dosierung. Denn Morphium nimmt zwar starke Schmerzen, kann jedoch auch zu einem vorzeitigen Tod führen. Vorher war rechtlich vieles im Graubereich. Die Palliativmedizin, also keine heilende, sondern eine beim Sterben begleitende Medizin, war kaum bekannt. Heute ist das anders und rechtlich wesentlich differenzierter.
Aktive Sterbehilfe
Als aktive Sterbehilfe bezeichnet man jede gezielte Tötung einer Person mit dem Ziel, einen baldigen, schmerzfreien Tod zu ermöglichen. Sie ist in Deutschland verboten. Sie ist auch strafbar, wenn der Sterbende seine Tötung ausdrücklich verlangte.
Passive Sterbehilfe
Darunter versteht man das Unterlassen, Beenden oder Begrenzen einer lebenserhaltenden Maßnahme.
Indirekte Sterbehilfe
Sie bezeichnet eine schmerzlindernde Behandlung unter Inkaufnahme eines nichtbeabsichtigten Risikos einer Lebensverkürzung, etwa durch die Behandlung mit Morphium.
Beihilfe zum Suizid
Laut Definition eine Hilfeleistung zur Selbsttötung, zum Beispiel durch Beschaffen und Bereitstellen des tödlichen Mittels. Im Februar 2020 erkannte das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Sterbehilfe-Urteil ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" an. Seitdem können schwerkranke Patienten auch mit Hilfe von Vereinen Sterbehilfe in Anspruch nehmen.
