Sendung: ZeitZeichen | 15.01.2019 | 20:15 Uhr | von Martina Meißner
15 Min
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Verfügbar bis 31.12.2099
Am 15. Januar 1969 verabschiedet der Bundestag das Textilkennzeichnungsgesetz. Auf dem Etikett muss erkennbar sein, ob zum Beispiel ein Kleidungsstück Pelz enthält.