LPG: Vom Kleinbauern zum Agrargenossen
LPG - es sind drei Buchstaben, die für das Agrarsystem der DDR stehen: landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften. Dabei sah es zunächst nicht nach gemeinsamem Wirtschaften aus. Im Gegenteil: Im Herbst 1945 begann in der sowjetischen Besatzungszone eine Bodenreform, verbunden mit einer Enteignungswelle von Grundbesitzern. Mehr als 12.000 landwirtschaftliche Betriebe, jeweils mindestens 100 Hektar groß, wurden in öffentlichen Bodenfonds verstaatlicht. Wenig später kamen sie in neue Hände, aufgeteilt in Flächen von fünf bis zehn Hektar. Ehemalige Arbeiter aus Landwirtschaft und Industrie, aber auch viele Flüchtlinge aus dem Osten begannen als selbstständige Kleinbauern - insgesamt mehr als eine halbe Million Menschen.
Die SED steuert gegen
Besonders in Regionen mit großen Gütern, wie im heutigen Mecklenburg-Vorpommern, hatte die Bodenreform weitreichende Folgen. Statt produktiver Gutshöfe wirtschafteten nun Tausende meist unerfahrene Kleinbauern auf Flächen, die kaum rentabel zu bestellen waren. 1952 erkannte auch die DDR-Führung die Misere und reagierte.
Auf ihrer Tagung vom 9. bis 12. Juli in Berlin beschloss die 2. Parteikonferenz der SED, landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften zuzulassen. Drei Typen waren möglich: I. Bauern bringen nur ihren Boden ein, II. zusätzlich werden Maschinen gemeinsam genutzt, III. auch das Vieh gehört zum Gemeingut. Jede LPG, die nach einer Mustersatzung vereinbart und staatlich bestätigt wurde, galt als rechtlich selbstständiger Betrieb. Der Boden blieb Eigentum der Bauern. Nicht nur Landwirte, sondern jeder DDR-Bürger konnte sich einer LPG anschließen. Alle Mitglieder erhielten leistungsbezogene Löhne und Gewinnbeteiligungen.
Beitritt zur LPG erfolgte nicht immer freiwillig

Viele Kleinbauern, speziell mit wenig ertragreichen Böden, schlossen sich den neuen Gemeinschaften an. Andere drängte staatliche Verteilungspolitik, etwa bei Saatgut und Düngemitteln, oder gesellschaftlicher Druck in die LPG. Der Eintritt in eine LPG sollte laut Regierung auf der Basis der Freiwilligkeit stattfinden. Die Wirklichkeit sah jedoch in den meisten Fällen anders aus. Durch wirtschaftliche Restriktionen der SED-Führung gegen Landwirte mit jeweils mehr als 20 Hektar (sie galten als Großbauern), immer höher werdende Abgabepflichten, wirtschaftliche Benachteiligung gegenüber den LPGs und mangelnde Belieferung mit Produktionsmitteln und Baustoffen versuchte der Staat, Landwirte zum Eintritt in die LPG zu zwingen.
1960 war das Ziel erreicht
Viele Landwirte entzogen sich dieser Zermürbungstaktik durch Flucht. Das verlassene Land wurde enteignet, ohne die Zustimmung der Besitzer einzuholen, und in die LPG integriert. Bevor das Ziel der vollständigen Kollektivierung 1960 erreicht war, schickten die Kreis- und Bezirksleitungen Agitationstrupps in die Dörfer, um den Eintritt der letzten nicht beitrittswilligen Bauern in Produktionsgenossenschaften zu erzwingen. Im sogenannten sozialistischen Frühling traten von März bis Mai 1960 mehr als 498.000 Bauern den LPG bei.
Ab 1960 gab es kaum noch selbstständig wirtschaftende Bauern. Der LPG-Typ III mit dem höchsten Grad an Zusammenarbeit setzte sich durch. Später entstanden daraus spezialisierte Genossenschaften, die sich ausschließlich der Tierzucht oder dem Ackerbau widmeten.
