Oben ohne in der Öffentlichkeit: Polizei hat freie Hand
Wenn Bürger wegen öffentlich gezeigter nackter Brüste die Polizei rufen, soll es an die Beamten keine Vorgaben geben. Das teilte das Innenministerium mit.
Stattdessen sollten Polizei und Ordnungsbehörden den vom Gesetzgeber vorgesehenen Ermessensspielraum nutzen, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstag. Ob eine polizeiliche Intervention nötig sei, hänge vom konkreten Einzelfall ab. Aufhänger ist der Fall Göttingen: In den städtischen Schwimmbädern dürfen Frauen oder Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, seit dem 1. Mai oben ohne baden - allerdings nur am Wochenende. Seit Bekanntwerden der Regeländerung durch den Sportausschuss wird diskutiert, ob das oberkörperfreie Auftreten überall erlaubt sein sollte, wo es Männern auch gestattet ist.
Geldbuße möglich
Laut Innenministerium legen die Badbetreiber selbst die Regeln fürs Oben-ohne-Baden fest. Hier komme ein Einschreiten der Polizei- und Ordnungsbehörden nur infrage, wenn sich die Allgemeinheit etwa im Sinne von Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes belästigt fühle. Dieser ermöglicht in solch einem Fall auch eine Geldbuße. Ob das aber im Einzelfall gegeben ist, sollen die Beamten vor Ort festlegen.
Oben-Ohne-Regel in Göttingen
Die Änderung der Göttinger Badeordnung war auch das Ergebnis des politischen Drucks, den das Bündnis "Gleiche Brust für alle" aufgebaut hatte. Eines der Gründungsmitglieder - eine Person, die als Frau geboren wurde, sich aber nicht so sieht sieht - hatte sich im August vergangenen Jahres im Göttinger "Badeparadies Eiswiese" geweigert, die Brust zu bedecken. Für den Gast gab es damals ein Hausverbot, die Polizei schritt nicht weiter ein.
