Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
In ein Pflegeheim zu ziehen, fällt den meisten alten Menschen schwer: Fremde Personen statt der vertrauten Umgebung, nur noch ein Zimmer statt der eigenen Wohnung. Dazu kommen Sorgen über die finanzielle Belastung. In der öffentlichen Diskussion werden häufig Summen von mehreren Tausend Euro genannt, die für einen Heimplatz angeblich jeden Monat fällig werden. Doch was müssen die rund 2,52 Millionen Menschen, die Deutschland dauerhaft in Pflegeheimen leben, wirklich bezahlen?
Erhebliche Unterschiede in den Ländern
Einen festen Preis für den Platz im Heim gibt es nicht. Jeder Betreiber kalkuliert die Kosten für sein Haus selbst, muss sie allerdings von den Pflegekassen und den Sozialbehörden genehmigen lassen. Im Schnitt mussten Pflegebedürftige Anfang 2020 nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) pro Monat 1.940 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Darin waren neben der Pflege auch Unterkunft, Essen und weitere Nebenkosten enthalten. Allerdings gab es bei dieser Summe erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während in Sachsen-Anhalt ein Heimplatz im Schnitt 1.359 Euro kostete, waren es in Nordrhein-Westfalen 2.357 Euro.
Preise online vergleichen
Auch zwischen Heimen im selben Bundesland und derselben Region gehen die Preise weit auseinander. Es ist also sinnvoll, rechtzeitig Angebote und Preise zu vergleichen. Die Website "Pflegelotse" des vdek gibt einen bundesweiten Überblick über Pflegeheime und deren Kosten. Der "Pflege-Navigator" der Krankenkasse AOK stellt mehr als 15.000 Heime vor. Dabei darf man Pflegeheime nicht mit "Senioren-Wohnparks", "-Residenzen" oder ähnlichen Einrichtungen verwechseln, die ihre Preise und Leistungen frei gestalten können.
Die Pflegekasse zahlt zu
Die tatsächlichen Kosten für einen Platz im Pflegeheim liegen allerdings höher als der sogenannte Eigenanteil. Hinzu kommt die Zahlung der Pflegekassen. Sie richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit des einzelnen Heimbewohners, gestaffelt von Pflegegrad 1 bis 5, von leicht bis schwer. Nach dem Willen der Politik sollen Menschen mit Pflegegrad 1 möglichst nicht in der stationären Pflege leben. Wollen sie es dennoch, gilt für sie ein deutlich höherer Eigenanteil, die Kasse steuert nur 125 Euro zu. Bei Pflegegrad 2 sind es bereits 770 Euro und bei intensiver Pflege im Grad 5 sogar 2.005 Euro pro Monat.
Steigen die Kosten bei mehr Pflegebedarf?
Damit übernehmen die Pflegekassen einen großen Teil der Kosten für die reinen Pflege- und Betreuungsleistungen. Wer in einem Heim wohnt und mit zunehmendem Alter immer mehr Hilfe benötigt, ist vor steigenden Kosten für die Pflege geschützt. Mit steigendem Pflegegrad erhöht sich der Eigenanteil nicht.
Wie setzt sich der Eigenanteil zusammen?
Heimbetreiber müssen in ihrer Berechnung die Kosten für die Bewohner aufschlüsseln:
- Als weiteren Teil der Pflegekosten dürfen sie einen "einrichtungseinheitlichen Eigenanteil" (EEE) erheben. Er gilt für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe und betrug 2018 im Bundesdurchschnitt 655 Euro.
- Für Unterkunft mit Nebenkosten und das Essen waren es zusammen weitere 728 Euro.
- Der dritte große Bereich sind "Investitionskosten". Darunter fallen Ausgaben, um die Gebäude und technischen Anlagen zu erhalten und in angemessenem Maß zu modernisieren. So könnten etwa die Gemeinschaftsräume renoviert oder die Bäder saniert werden. Im Schnitt mussten Bewohner dafür weitere 447 Euro monatlich zahlen.
- Wenn das Heim Pflegekräfte ausbildet, kommt noch ein "Ausbildungszuschlag" von etwa 50 Euro hinzu.
Und wenn die Kosten steigen?
Da Menschen in vielen Fällen jahrelang in Pflegeheimen leben, steigen die Kosten regelmäßig. Der Betreiber muss eine geplante Erhöhung bei den Aufsichtsgremien beantragen, begründen und genehmigen lassen. Als Grundsatz gilt, dass die Erhöhung und der künftige Preis angemessen sein müssen. Den Bewohnern muss er die Steigerung rechtzeitig ankündigen, erläutern und begründen. Falls sie nicht zustimmen wollen, können sie den Vertrag mit dem Heim kündigen. Da der Zuschuss der Pflegekasse ein Festbetrag ist, schlägt eine Erhöhung voll auf den Eigenanteil der Bewohner durch.
Ein Beispiel: Eine Heimbewohnerin hat Pflegegrad 3. Aus eigener Tasche zahlt sie in ihrem Heim monatlich 1.800 Euro. Die Pflegekasse zahlt weitere 1.262 Euro an den Heimbetreiber. Erhöht dieser den Preis um 100 Euro, beteiligt sich die Pflegekasse daran nicht. Die Kosten für die Bewohnerin steigen auf 1.900 Euro.
Wenn das Pflegeheim zu teuer wird
Längst nicht alle Pflegebedürftigen können die - im Schnitt - rund 1.900 Euro Eigenanteil pro Monat selbst aufbringen. Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 5.000 Euro verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Seit 2020 sind sie jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahreseinkommen pro Person 100.000 Euro brutto übersteigt.
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