Wofür sind Erst- und Zweitstimme?
Bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein darf jeder Wahlberechtigte zwei Kreuze auf dem Wahlzettel machen. Mit Erst- und Zweitstimme entscheiden die Schleswig-Holsteiner über die Zusammensetzung des Kieler Landtags.
Mit der Erststimme auf der linken Seite (schwarze Schrift) wählt man den Kandidaten aus einem der 35 Wahlkreise in den Landtag. Wer die meisten Stimmen holt, zieht direkt ins Parlament ein.
Mit der Zweitstimme auf der rechten Seite des Stimmzettels (blauer Druck) entscheiden sich die Wähler für eine Partei. Damit bestimmen sie, wie stark die politischen Gruppierungen im Landtag vertreten sind. Der Anteil an Zweitstimmen entscheidet also darüber, wie viele Sitze die Parteien insgesamt erhalten.
Gewinnt eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, erhält sie sogenannte Überhangmandate. Die übrigen Parteien bekommen jedoch dann Sitze zum Ausgleich, damit die Zusammensetzung des Landtags dem Verhältnis der Zweitstimmen entspricht. Dadurch kann sich der Landtag über die 73 Sitze hinaus vergrößern.
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