Was ist neu bei dieser Wahl?
Wegen der Corona-Pandemie sind für die Zulassung von Parteien durch den Landeswahlleiter weniger Unterschriften erforderlich. Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften wurde halbiert.
Parteien, die auf Landes- oder Bundesebene noch nicht in einem Parlament vertreten sind, müssen zu dieser Wahl weniger Unterstützungsunterschriften sammeln als sonst. Bisher lag die Zahl der benötigten Unterschriften für die Landesliste bei 1.000 - jetzt nur noch bei 500 Unterschriften. Für jeden Kreiswahlvorschlag liegt sie bei 50 Unterschriften. Damit wurde die Hürde für das Antreten von Parteien bei der Landtagswahl herabgesetzt.
Aufstellung von Kandidaten mit digitalen Formaten
Für die Aufstellung von Wahlbewerbern können Parteien erstmalig digitale Formate miteinbeziehen. Grund für die Neuerung ist nach Angaben des Landeswahlleiters die Corona-Pandemie. So gibt es die Möglichkeit, Wahlveranstaltungen ganz oder teilweise digital durchzuführen. Die Stimmberechtigten können ihre Rechte dann auch digital wahrnehmen.
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Landtagswahl Schleswig-Holstein
