Kein Glühwein to go: Schleswig-Holstein verbietet Alkohol im Freien
Laut einem neuen Erlass darf ab Sonnabend in Schleswig-Holstein in der Öffentlichkeit kein Alkohol mehr ausgeschenkt und getrunken werden.
"Die ansteigenden Neuinfiziertenzahlen mit dem Coronavirus erfordern schnelle und strikte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie", begründete das Land diesen Schritt in einer Mitteilung. Den entsprechenden Erlass gab das Gesundheitsministerum am Freitag heraus. Mit dem Erlass können nun die Kreise und kreisfreien Städte Allgemeinverfügungen verfassen - und damit das Alkoholverbot umsetzen. Kreise wie Segeberg oder Stormarn haben bereits entsprechende Allgemeinverfügungen herausgegeben.
Bereits am Mittwoch hatte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) gesagt, in Schleswig-Holstein werde es keinen Alkoholausschank mehr an Ständen geben. Auch ein Glühwein "to go" sei tabu.
Zunächst Befristung bis 31. Dezember
Die Allgemeinverfügungen sind - laut Landesregierung - formal bis zum 31. Dezember zu befristen. "Sie werden voraussichtlich jedoch zuvor von den landesweit erwarteten Regeln nach Abstimmung mit den Bundesländern ersetzt und um umfassendere Maßnahmen im Rahmen eines Lockdowns deutlich ausgeweitet", so das Land in einer Pressemitteilung.
Weitere Restriktionen für besonders betroffene Kreise
Für Kreise und kreisfreie Städte ab 70 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, die noch keine eigenen Verschärfungen eingeleitet haben, gelten weitere Restriktionen. Dort sind Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit und privat nur mit maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten zulässig. Ausgenommen sind Treffen eines einzelnen Haushalts, der mehr als fünf Personen hat. Ebenfalls ausgenommen sind reine Treffen im engen Familienkreis im privaten Raum mit bis zu zehn Personen unabhängig von der Zahl der Haushalte. Wer für den Schulbetrieb nicht notwendig ist, darf vorerst auch keine Schulen betreten. In Kitas sollen alle Erwachsenen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Wenn der Schwellenwert von 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird, sollen die Allgemeinverfügungen aufgehoben werden.
