Harter Lockdown in SH: Neue Verordnung beschlossen
Die Landesregierung hat die neue Corona-Bekämpfungsverordnung am Freitag beschlossen. Sie soll ab Montag (11.1.) in Kraft treten und gilt bis zum 31. Januar.
Nach den jüngsten Beschlüssen von Bund und Ländern gelten ab Montag verschärfte Regeln. Die Landesregierung hat am Freitag die entsprechende Landesverordnung mit den neuen Corona-Maßnahmen beschlossen. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) erläuterte in einer Pressekonferenz, die geänderten Corona-Regeln im Detail. Kernpunkt der Änderungen sind die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum: Demnach sind Zusammenkünfte zu privaten Zwecken nur noch mit Personen eines gemeinsamen Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig - unabhängig vom Ort des Treffens.
Garg erklärte, dass in Schleswig-Holstein von den mit dem Bund vereinbarten verschärften Kontaktbeschränkungen zwei Gruppen ausgenommen sind:
- für die Pflege von Angehörigen
- bei der Betreuung von Kinder unter 14 Jahren durch Familienangehörige oder einen anderen Haushalt
Pflegeeinrichtungen: Besucher müssen Tests vorlegen
Die im Dezember beschlossen Corona-Maßnahmen bleiben darüber hinaus bis zum 31. Januar bestehen. Läden, Gastronomie-Betriebe und Freizeiteinrichtungen dürfen weiterhin nicht öffnen, Schulen und Kitas bleiben im Lockdown-Modus. Sie bieten in Schleswig-Holstein vor Ort also nur eine Notbetreuung an. Nur für Abschlussklassen gibt es Sonderregeln.
Für einige weitere Bereiche sind die Vorgaben gegenüber der Verordnung vom 16. Dezember jedoch verändert worden, hierzu zählen:
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe dürfen weiterhin von zwei registrierten Personen besucht werden – diese müssen jetzt zum Besuch ein höchstens 24 Stunden altes negatives Corona-(Schnell-)Testergebnis vorlegen. Die beiden registrierten Personen dürfen aus unterschiedlichen Haushalten kommen.
- Die Testungen sollen auch in den Einrichtungen vor Ort angeboten werden.
- Betriebskantinen dürfen nur dann geöffnet bleiben, wenn dies für die Aufrechterhaltung der betrieblichen Abläufe erforderlich ist, beispielsweise in Kliniken.
- Bibliotheken können unter bestimmten Bedingungen bestellte Medien ausgeben bzw. ausgeliehene zurücknehmen (Click und Collect).
- Klargestellt wird, dass auch für überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen die Vorgaben für öffentliche berufsbildende Schulen gelten.
- Gleiches gilt für die von den Heilberufekammern durchgeführte überbetriebliche Berufsausbildung und ebenso für Vorbereitungskurse für berufliche Bildungsabschlüsse und für Meisterprüfungen.
Tests für Reiserückkehrer kostenpflichtig
Wer aus Risikogebieten im Ausland einreist, muss einen negativen Corona-Test vorlegen, der höchsten 48 Stunden alt sind. Er kann im Herkunftsort oder bei Einreise durchgeführt werden. Anders als im Sommer ist dieser Test aber kostenpflichtig.
Bewegungseinschränkungen als Maßnahme möglich
Sollte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz von 200 überschritten werden, gelten die bekannten Regeln. Neu in den angepassten Erlass aufgenommen wurde die Möglichkeit zur Bewegungseinschränkung auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnort, also um die Stadt oder Gemeinde. Diese zusätzliche Maßnahme soll zum Tragen kommen können, wenn die Inzidenz weiter ansteigt. Gesundheitsminister Heiner Garg stellte klar: "Das ist eine drastische Einschränkung von Freiheitsrechten." Deshalb sei ein reiner Automatismus bei Überschreiten der 200er Inzidenz nicht angebracht.
Zu den weiterhin hohen Infektionszahlen sagte Garg, dass "wir einige Instrumente in dieser Pandemie haben, die das Virus eindämmen können. Zu einem der schärfsten Schwerter zählt, die Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Die Reduktion der Kontakte ist eines der wichtigsten Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen in Grenzen zu halten." Garg erklärte, dass das gemeinsame Ziel sei, so schnell wie möglich aus Pandemie zu kommen. "Wenn wir alle auf Kontakte in den nächsten drei Wochen verzichten, leisten wir einen entscheidenden Beitrag, das zu schaffen", sagte der FDP-Politiker und fügte an: "Appelle reichen nicht, deshalb gibt es ab Montag neue Grundregeln."
