Dänemark öffnet Grenze für Schleswig-Holsteiner
Schleswig-Holsteiner dürfen ab dem 15. Juni die Grenze nach Dänemark überschreiten. Das hat das dänische Justizministerium am Mittwoch mitgeteilt. Zuvor war geregelt, dass ab Montag unter anderem deutsche Touristen wieder nach Dänemark einreisen dürfen, wenn sie mindestens sechs Nächte im Land bleiben und die Unterkunft sich nicht in Kopenhagen oder der Umgebung befindet. Daneben gab es weitere Ausnahmen von der Grenzschließung. Wer an der Grenze nachweisen kann, dass er in Schleswig-Holstein lebt, muss ab Montag seine Einreise nun nicht weiter begründen und soll einfach passieren können. Für Deutsche und Dänen in der Grenzregion sei es ohnehin üblich, sich im Alltag ungehindert über die Grenze bewegen zu dürfen, erklärte Justizminister Nick Hækkerup.
Deutsche Grenzkontrollen enden am 15. Juni
Das Bundesinnenministerium bleibt ungeachtet dieser Entscheidung bei seinem Plan, erst am Dienstag wieder eine freie Einreise von Dänen nach Deutschland zu erlauben. Das hat ein Sprecher NDR Schleswig-Holstein am Donnerstag mitgeteilt. Ministerpräsident Daniel Günther hatte sich zuletzt noch dafür geworben, die Kontrollen bereits einen Tag früher einzustellen. Laut Bundespolizei gibt es an der Grenze derzeit von Deutschland noch stichprobenartige Kontrollen.
Einreisen aus triftigem Grund schon jetzt möglich
Dänemark hatte als eines der ersten Länder Europas im Kampf gegen Corona am 14. März seine Grenzen dichtgemacht. Touristen und andere Ausländer ohne konkreten, von Dänemark anerkannten Einreisegrund kommen seitdem nicht mehr ins Land. Wer als Deutscher ein Sommerhaus in Dänemark besitzt oder seinen Partner in dem Land besuchen will, darf bereits wieder einreisen.
Wer die dänische Grenze überqueren darf
Ab 15. Juni
- Einwohner von Schleswig-Holstein
- Urlauber, die aus Deutschland, Island oder Norwegen kommen, mindestens sechs Nächte bleiben und nicht im Großraum Kopenhagen übernachten (Kommunen Kopenhagen oder Frederiksberg)
Aktuell gültig
- Dänische Staatsbürger
- Menschen mit Wohnsitz in Dänemark
- Menschen, die in Dänemark arbeiten
- Ehepartner, Eltern, Kinder und Lebenspartner von Menschen, die in Dänemark leben
- Fahrer, die Waren von und nach Dänemark bringen
- Dienstleister, die Aufträge in Dänemark bearbeiten
- Teilnehmer einer Beerdigung
- Besucher von schwer kranken oder im Sterben liegenden Familienmitgliedern
- Menschen, die ein Besuchsrecht für minderjährige Kinder in Dänemark haben
- Menschen, die Betreuer für minderjährige Kinder in Dänemark sind
- Kranke, deren Behandlung in Dänemark schon vor der Corona-Pandemie begonnen hat
- Teilnehmer einer Gerichtsverhandlung
- Studierende, deren Hochschulen geöffnet sind
Wer einen festen Wohnsitz in Deutschland, Schweden, Norwegen oder Island hat, darf außerdem einreisen wenn...
- er auf der Durchreise zu einem Urlaubsaufenthalt in einem anderen Land ist,
- er Besitzer eines Sommerhauses in Dänemark ist,
- er seine feste Partnerin oder seinen festen Partner (sechs Monate Beziehungsdauer mindestens) in Dänemark besuchen will,
- er seine Großeltern oder Enkelkinder mit Wohnsitz in Dänemark besuchen will,
- er Teilnehmer an einem Bewerbungsgespräch ist.
Einreisen nach Dänemark sind aktuell nur per Zug, Fähre oder über die Grenzübergänge an der A7 (Ellund), B200 (Kupfermühle), B5 (Süderlügum) möglich.
Website und Hotline der Dänischen Behörden
Die dänische Botschaft (Deutsch) und die dänische Polizei (Englisch) informieren auf ihren Websites über die jeweils aktuellen Einreisebedingungen. Für weitere Fragen hat die dänische Polizei eine Hotline eingerichtet: 0045 7020 6044 (Mo-Fr: 8-16 Uhr, Sa-So, Feiertage: 9-14 Uhr)
