Verendete Wildvögel an Unterelbe im Kreis Steinburg
Seit Mitte Oktober 2021 treten in Schleswig-Holstein Funde von Wildvögeln auf, die mit der Geflügelpest infiziert sind. Nun wurden am Ufer der Unterelbe zwischen Brokdorf und Kollmar im Kreis Steinburg vermehrt tote Tiere gefunden.
Laut zuständigem Veterinäramt in Itzehoe waren es allein am Montag 120 Kadaver - etwa so viele wie im gesamten vergangenen Winter. Bei den Totfunden handelt es sich fast ausschließlich um Nonnengänse. Stichproben hätten ergeben, dass alle an der sogenannten Geflügelpest verendet seien, so eine Sprecherin des Kreises. Die große Anzahl bisher sei außergewöhnlich. Warum es in diesem Jahr so viele sind, ist noch unklar. Zurzeit halten sich Zehntausende Zugvögel im Bereich der Unterelbe auf. Spaziergänger sollten die Kadaver keinesfalls anfassen oder mit nach Hause nehmen, sondern das Ordnungsamt oder den Kreis informieren.
Stallpflicht in acht Kreisen
Um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, gilt bereits in acht Kreisen eine Stallpflicht. Dadurch soll verhindert werden, dass Nutztiere durch frei lebende Vögel mit Krankheitserregern infiziert werden. Zuletzt hatte der Kreis Rendsburg-Eckernförde Mitte Dezember strenge Hygieneregeln für private und gewerbliche Geflügelhalter verordnet. Auch in anderen Teilen Schleswig-Holsteins hatte es in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche positive Funde gegeben. Auch diese führten dazu, dass Kreise die Stallpflicht anordneten.
In diesen Kreisen in Schleswig-Holstein gilt die Stallpflicht
- Steinburg
- Ostholstein
- Nordfriesland
- Rendsburg-Eckernförde
- Herzogtum Lauenburg
- Dithmarschen
- Plön
- Pinneberg
Verschärfte Hygiene-Auflagen für alle Halter und Züchter
Bereits Ende November hatte das Landwirtschaftsministerium auf die steigende Zahl der Geflügelpest-Fälle reagiert und landesweit die Hygieneauflagen für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter verschärft. Ohne Schutzkleidung darf keiner mehr in Ställe, in denen zum Beispiel Hühner, Fasane, Laufvögel, Enten oder Gänse gehalten werden. Auch müssen die Schuhe gewechselt werden. Außerdem müssen an den Eingängen Desinfektionswannen oder -matten aufgestellt werden.
Die Regeln gelten auch für Halter von Vögeln, die für Tierschauen, Wettflüge, Ausstellungen, Turnierkämpfe, zur Zucht oder zum Verkauf gehalten werden.
