Unfall mit Todesfolge: Landgericht Lübeck reduziert Strafmaß
Das Landgericht Lübeck hat in einem Berufungsverfahren das Strafmaß eines Mannes reduziert, der 2018 ohne Führerschein und unter Drogen- und Alkoholeinfluss einen tödlichen Unfall verursacht hat.
Vor dem Landgericht Lübeck ist am Dienstag das Berufungsverfahren gegen einen 36-jährigen Mann wegen fahrlässiger Tötung mit einer Reduzierung des Strafmaßes abgeschlossen worden. Im vergangenen Jahr hatte des Gericht den Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte 2018 unter Alkohol- und Drogeneinfluss einen Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit verursacht, bei dem eine Frau ums Leben gekommen war. Gegen das Urteil hatte der Mann Berufung eingelegt. Das Gericht reduzierte jetzt die Haftstrafe auf zwei Jahre und drei Monate.
Laut eines Gerichtssprechers fiel das Urteil unter anderem deswegen milder aus, weil der Angeklagte angekündigt habe, 50.000 Euro Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen des Unfallopfers zu zahlen.
65 Kilometer pro Stunde auf nasser Fahrbahn zu schnell
Der 36-Jährige hatte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft 2018 auf der A1 bei Hamberge im Kreis Stormarn einen tödlichen Unfall verursacht - mit Alkohol und Kokain im Blut und ohne Führerschein. Laut eines Gutachters war er auf der nassen Autobahn mit 185 Kilometer pro Stunde statt der erlaubten 120 gefahren. Dann prallte er mit seinem BMW in einen Smart. Die 30-jährige Fahrerin starb an ihren schweren Verletzungen.
