Staatsanwaltschaft legt Revision im Fall Nommensen ein
Nach der Verurteilung des ehemaligen Polizeigewerkschafters Thomas Nommensen wegen Geheimnisverrats zu einer Geldstrafe hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das sagte ein Sprecher der Kieler Anklagebehörde am Donnerstag.
Das Landgericht Lübeck hatte Nommensen am 19. Oktober in 12 von 16 angeklagten Fällen schuldig gesprochen und dafür eine Gesamtgeldstrafe von 12.000 Euro - beziehungsweise von 330 Tagessätzen zu je 40 Euro - verhängt. Wegen des langwierigen Verfahrens gelten 30 Sätze bereits als vollstreckt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Nommensen Dienst- und Privatgeheimnisse an einen befreundeten Journalisten durchgestochen hatte. In vier Fällen wurde der 55-Jährige freigesprochen. Der Staatsanwaltschaft geht es mit der Revision laut einem Zeitungsbericht des "Flensburger Tageblatt" um diese Freisprüche. Die Anklagebehörde hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Nommensen selbst hatte die Vorwürfe im Prozess gestanden. Sein Verteidiger hatte sich nach dem Urteil zufrieden gezeigt.
Nommensen soll gegen Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben
Nommensen, so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen - als Polizeibeamter, als Gewerkschafter und als Mitglied des Hauptpersonalrats der Landespolizei. Konkret ging es um Einsatzdetails, Fotos, vertrauliche Dokumente oder Auszüge aus polizeilichen Datenbanken. Der Fall Nommensen war im Sommer 2019 ins Rollen gekommen. Damals waren interne Informationen zu einem Einsatz während der Geiselnahme in der Lübecker JVA an die Öffentlichkeit gelangt.
