Frust und Unsicherheit bei Sportvereinen
Ab Mittwoch soll die neue 2G-Plus-Regelung in Sportvereinen und Fitnessstudios umgesetzt werden. Für viele Betreiber ist bislang aber noch unklar, worauf sie genau achten müssen.
Die Sportvereine und Fitnessstudios im Land warten gespannt auf die neue Landesverordnung mit den überarbeiteten Corona-Maßnahmen. Bei vielen macht sich bereits vorab Frust und Verunsicherung breit. Denn der Arbeitsaufwand in den vergangenen Tagen war - zum wiederholten Male - immens. "Das fängt an mit der Überarbeitung der bestehenden Hygienekonzepte, der Kommunikation mit den Übungsleitern bis hin zu den Mitgliedern. Wer darf am Sport teilnehmen, welche Bescheinigung wird jetzt benötigt, wer macht die Einlasskontrollen?", sagte André Falk, Sportwart beim TSV Plön.
Mehraufwand für die Vereine
Die Einlasskontrollen werden aufgrund der 2G-Plus-Regel nötig. An Sportangeboten im Verein und in den Studios dürfen, das steht bereits fest, mit der neuen Verordnung nur noch Geimpfte oder Genesene teilnehmen, die zusätzlich einen aktuellen, negativen Test vorlegen können. Nur für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung entfällt diese zusätzliche Testpflicht. Ob es weitere Ausnahmen, zum Beispiel für Frisch-Genesene, geben wird, wird die Landesverordnung zeigen. Die Umsetzung der Maßnahmen bedeute noch mehr Verwaltungsaufwand, sagte Carsten Wehde vom TSV Schilksee. Und das, obwohl unklar ist, wie viele Mitglieder das Angebot überhaupt weiterhin wahrnehmen werden.
