Geldscheine liegen neben einem Stromzähler. © colourbox
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AUDIO: Energiepreisbremse: Abschläge müssen angepasst werden (1 Min)

Energiepreisbremse: Vermieter müssen Einsparungen weitergeben

Stand: 01.03.2023 20:45 Uhr

Vermieter müssen günstigere Preise für Gas- und Fernwärme an ihre Mieter weitergeben. Das teilte der Mieterbund Schleswig-Holstein mit. Laut dem Verband besteht eine Pflicht, Mieter über geringere Kosten zu informieren und Abschlagszahlungen anzupassen.

Für viele Menschen gibt es vorerst Entlastung: Sofern der Energieversorger Informationen an eine Vermieterin oder einen Vermieter weitergibt, seien sie verpflichtet, diese ihren Mieterinnen und Mietern zur Verfügung zu stellen, erklärte Carsten Wendt vom Mieterbund Schleswig-Holstein. Die Berechnung der Ersparnis sollen die Versorger übernehmen. Mieter müssen aber nach Angaben des Mieterbundes nicht erst die nächste Abrechnung abwarten, bis sie zuviel gezahlte Abschläge zurückbekommen.

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Vermieter müssen im Regelfall Abschläge anpassen

Vermieter können nur unter bestimmten Bedingungen auf die Anpassung der Abschläge verzichten: "Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Abschlagszahlung des Mieters, also die Vorauszahlung auf die Heizkosten nach dem 1. Januar 2022 entweder verändert oder neu begründet worden ist", so der Mieterbund. Die Neubegründung sei zum Beispiel nach Abschluss eines Mietvertrages der Fall.

Ausnahmen gibt es laut Wendt nur, wenn die nächste Jahresabrechnung bereits zum 1. April ansteht, die Vorauszahlung weniger als zehn Prozent günstiger ausfallen würde oder der Mieter diese wünscht. Mieter können sich zum Beispiel dafür entscheiden, sicherheitshalber weiterhin einen höheren Abschlag zu zahlen.

Energiepreisbremse deckelt Kosten

Die Energiepreisbremse deckelt die Kosten für die Verbraucher. Bei zum Beispiel Gas darf die Kilowattstunde für die Verbraucher nicht mehr als 12 Cent kosten. Den Rest übernimmt deshalb der Bund. Dies gilt jedoch nur für 80 Prozent des Jahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent müssen die Kunden den jeweils mit dem Versorger vereinbarten Kilowattstunden-Preis bezahlen. Das soll laut Bund ein Anreiz sein, Energie zu sparen. Bei der Fernwärme gilt eine Preisbremse von 9,5 Cent pro Kilowattstunde und beim Strom von 40 Cent pro Kilowattstunde.

Am Mittwoch sind die staatlichen Energiepreisbremsen für Gas,- Strom- und Fernwärmekunden in Kraft getreten, mit denen der Bund die Belastungen für Verbraucher durch die stark gestiegenen Energiekosten auffangen will - und zwar rückwirkend auch für die vergangenen Monate Januar und Februar.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 01.03.2023 | 17:00 Uhr

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