Notbetreuung in Kitas verlängert
Das Landeskabinett hat am Donnerstag (19.03.) beschlossen, dass die Kindernotbetreuung in Kitas fortgesetzt wird - zunächst bis zum 19. April, dem letzten Tag der Osterferien. "Dies ist eine wichtige Basis zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur", sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Eltern etwa aus dem Gesundheits- oder Pflegebereich, müssten sich darauf verlassen können, dass sie ihrer Tätigkeit nachgehen können, auch wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit ihrer Kinder besteht, so der Minister.
Notfallbetreuung einfacher für Mediziner und Pfleger
Das Kabinett hat auch die Regeln für die Notfallbetreuung überarbeitet. Größte Veränderung: In Zukunft dürfen auch Kinder in die Notbetreuung, wenn nur ein Elternteil in einem Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst tätig ist. Für alle anderen berechtigen Arbeitsbereiche bleibt es bei der Regelung, dass die Notbetreuung nur genutzt werden darf, wenn beide Eltern in diesen Bereichen arbeiten und keine andere Betreuungslösung gefunden werden konnte. Diese Regeln gelten auch für die Notbetreuung in Schulen. Außerdem darf das Jugendamt entscheiden, dass Kinder weiterhin in Kitas betreut werden, wenn das für das Kindeswohl wichtig ist.
Notfallbetreuung: Liste der berechtigen Arbeitsbereiche
- Energie: Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.
- Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel) - inkl. Zulieferung, Logistik
- Finanzen - ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers
- Gesundheit: Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, Eingliederungshilfe, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
- Informationstechnik und Telekommunikation - insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
- Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation
- Transport und Verkehr - Logistik für die KRITIS, ÖPNV
- Wasser und Entsorgung
- Staat und Verwaltung - Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung (Regierung und Verwaltung, Parlament), Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz
- Grundschullehrkräfte, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb und in Kindertageseinrichtungen Tätige (soweit diese zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung eingesetzt werden)
Kindertagespflege darf, aber muss nicht schließen
Die Kitas sind geschlossen, doch die Betreuung durch Tagesmütter und -väter läuft weiter, wenn bei ihnen nicht mehr als fünf Kinder sind. Die Landesregierung hat nun beschlossen, dass die Kindertagespersonen ihr Angebot nicht aufrechterhalten müssen. Sie dürfen auch nur eine Notbetreuung anbieten.
Notbetreuung für Schulkinder bis 19. April
Am Mittwoch (18.03.) hatte das Bildungsministerium neue Regeln für die Notfallbetreuung von Schülern bis zur sechsten Klasse bekannt gegeben. Betroffen sind Kinder von Eltern, die beide in Bereichen arbeiten, die nach Auffassung der Landesregierung für die Pandemie-Bekämpfung wichtig sind. Nach Angaben des Ministerium waren bisher etwa 750 Kinder im ganzen Land auf Grundlage dieser Regelung in den Schulen. Nach Beschluss des Kabinetts wird die Notbetreuung über die kommenden Wochen aufrechterhalten - und das auch während der Osterferien in der unterrichtsfreien Zeit. "Durch die Dynamik der Ausbreitung des Coronavirus treten viele Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Forschende etc. in den Osterferien ihren geplanten Urlaub nicht an, sondern sind weiter für uns im Dienst", hieß es in einem Brief von Bildungsministerin Karin Prien (CDU) an die Schulleiter.
Seit Montag sind alle Schulen und Kitas im Land geschlossen. Die Schließungen sind bis zum Ende der Osterferien am 19. April vorgesehen. Mit dieser Maßnahme will die Landesregierung die Infektionskette des Coronavirus weiter eindämmen.
Ausnahmen für Kinder mit hohem Pflegeaufwand
Ausnahmen gibt es für Schüler aller Altersklassen, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, "dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann", wie die Landesregierung schreibt. Auf Wunsch der Eltern müssen Schulleitungen eine Betreuung organisieren.
Abiprüfungen nach Ostern
Alle Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine (Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. "Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können", teilte das Bildungsministerium mit.
