Ausbau der B5: Oberverwaltungs-Gericht weist Klagen ab
Die Gemeinde Oldenswort und drei Privatleute hatten gegen den ersten Bauabschnitt der B5 geklagt - ohne Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat Klagen gegen den Ausbau der B5 abgewiesen. Es seien keine Rechtsfehler bei der Lärmprognose und der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erkennen, entschied der 4. Senat am Dienstag. Geklagt hatten drei Privatleute und die Gemeinde Oldenswort gegen die Pläne für den ersten Bauabschnitt zwischen Tönning und Rothenspieker (Gemeinde Oldenswort, Kreis Nordfriesland). Die Privatleute sind Eigentümer beziehungsweise Pächter landwirtschaftlicher Flächen, die an das Bauvorhaben angrenzen.
Angst vor mehr Verkehr
Die Gemeinde Oldenswort befürchtet mehr Verkehr auf den engen Straßen des Ortes, wenn die B5 zur Schnellstraße ausgebaut wird. Denn damit dürften da nur noch Fahrzeuge fahren, die mindestens 60 Kilometer pro Stunde schnell sind. Trecker müssten dann beispielsweise auf andere Strecken ausweichen - und könnten dann den Ort verstopfen - befürchtet Oldensworts Bürgermeister Frank-Michael Tranzer (SPD).
LBV: Kaum mehr Trecker
Der beklagte Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) sagte dagegen, dass nicht nennenswert mehr Trecker durch den Ort fahren würden. Die Gemeindestraßen könnten diese Fahrzeuge jetzt schon aufnehmen. Das sahen die Richter ähnlich - und wiesen die Klage ab.
Die Privatkläger wandten sich gegen eine bei Rothenspieker geplante Anschlussstelle. Diese verbrauche mehr Fläche als ein Kreisverkehr, führe zu unzumutbaren Lärmbelästigungen und beeinträchtige das Landschaftsbild mehr als nötig. Sie wollten auch einen möglichen Wertverlust ihrer Immobilien abwenden. Die Richter konnten das nicht nachvollziehen - auch diese Klagen wurden abgewiesen.
Die Urteile sind rechtskräftig, eine Revision ist nicht zugelassen.
