Bischof Adomeit bedauert Freispruch für Pastor Latzel
Das Bremer Landgericht hat den umstrittenen Pastor Olaf Latzel vom Vorwurf der Volksverhetzung wegen seiner Aussagen zu Homosexualität freigesprochen. In der evangelischen Kirche sorgt das für Bedauern.
„Das Gericht hat in seinem Urteil einen weiten Rahmen für die Meinungsfreiheit gezogen. Das ist zu akzeptieren“, sagte der Oldenburger evangelische Bischof Thomas Adomeit. Er heiße die Äußerungen von Pastor Latzel dennoch nicht gut. Sie entsprächen nicht dem christlichen Welt- und Menschenbild, so der Bischof. Die Beziehung zweier Menschen, die sich liebten, sei unabhängig von Geschlecht und Identität. Adomeit ist auch Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Latzel hatte in einem Eheseminar vor Paaren unter anderem Homosexualiät als Degenerationsform von Gesellschaft bezeichnet und vor einer "Homolobby" gewarnt. Wörtlich sagte er: "Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch." Ein Mitschnitt war mit Zustimmung des Pastors einige Zeit auf Youtube veröffentlicht.
Protest gegen den Freispruch in Bremen
Vor dem Bremer Landgericht demonstrierten am Freitag etwa 50 Menschen gegen das Urteil. Wolfgang Buchmeier vom Vorstand der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche nannte den Freispruch "eine Katastrophe". Er bezeichnete Latzel als Hassprediger, der zum Hass gegen Homosexuelle angestachelt habe. Auch wenn das mit juristischen Kategorien vielleicht nicht greifbar sei, so Buchmeier.
Landgericht: "Latzel hat nicht zum Hass angestachelt"
Pastor Latzel war im November 2020 vom Bremer Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt worden. Dagegen war er in Berufung gegangen. Das Landgericht Bremen urteilte am Freitag: Latzel habe mit seinen Aussagen nicht zwangsläufig zum Hass gegen abgrenzbare Personengruppen angestachelt. Man könne die Aussagen zwar in diese Richtung verstehen, sagte Richter Hendrik Göhner. Es gebe aber zumindest eine Deutungsmöglichkeit, die zur Straflosigkeit führe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
