Niedersachsen will Hotelübernachtungen für Festtage erlauben
Hotelübernachtungen für Besuche bei Verwandten und engen Freunden sollen über Weihnachten in Niedersachsen möglich sein. Das sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag in Hannover.
In der ab 1. Dezember gültigen neuen Corona-Verordnung des Landes heißt es zwar wie bislang, dass Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt und nur "zu notwendigen Zwecken" erlaubt seien. Allerdings wird in der Begründung der Verordnung klargestellt, dass bei Besuchen von Verwandten oder engen Freunden Übernachtungen "im direkten Zusammenhang mit der Teilnahme an Weihnachts- oder Silvesterfeiern als 'nicht-touristische' Übernachtungen" zulässig seien.
Bundesregirung: Touristische Reisen vermeiden
Auch Berlin, Schleswig-Holstein, Hessen und Nordrhein-Westfalen räumen eine Hotelübernachtungsmöglichkeit bei Familienbesuchen ein - gegen den Wunsch von Kanzleramtschef Helge Braun. Wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin betonte, ist es nicht Teil des Beschlusses von Bund und Ländern, solche Übernachtungen zu ermöglichen. Die Bürger blieben weiterhin aufgerufen, touristische Reisen zu vermeiden.
Dehoga: Regelung "nicht praktikabel"
Kritik an den Plänen kommt vom Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). "Wie sollen wir das in der Praxis kontrollieren?", fragte Olaf Stamsen, Hotelier und Sprecher des Dehoga in Wilhelmshaven, im Gespräch mit NDR 1 Niedersachsen. "Wo sind die Grenzen? Sollen uns die Gäste an der Rezeption ihre Stammbücher vorlegen? Wie lange dürfen die Besucher bleiben - eine, zwei, drei Nächte oder länger? Und wenn sie am zweiten Tag noch bleiben und am Südstrand spazierengehen, ist das dann schon Tourismus und damit verboten?" Aus Stamsens Sicht ist die vom Land geplante neue Corona-Regel unfair gegenüber den Hoteliers und schlicht nicht praktikabel.
