Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Niedersachsen
In Niedersachsen laufen immer mehr Corona-Regeln aus. Heute endet die Isolationspflicht für Infizierte, ab morgen müssen die Menschen im öffentlichen Nahverkehr keine Masken mehr tragen.
Wo gilt noch eine FFP2-Maskenpflicht?
- In Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
- In Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- In Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen
Wo gilt eine Pflicht zum Nachweis eines negativen Tests?
- In Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- In Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der Tagespflege
- In Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs etc.
Wo kann man sich testen lassen?
Corona-Tests sind in einem zugelassenen Testzentrum möglich sowie in Apotheken und Arztpraxen, die diesen Service anbieten. Auch darf dafür geschultes Personal beim Arbeitgeber einen Schnelltest durchführen oder einen Selbsttest beaufsichtigen und diesen offiziell bescheinigen. Die getestete Person kann mit dieser Bescheinigung 24 Stunden lang überall hingehen, wo ein Test-Nachweis benötigt wird.
Wer bekommt noch einen kostenlosen Bürgertest?
Seit dem 1. Juli sind Bürgertests nur noch für bestimmte Gruppen kostenlos. Dazu gehören zum Beispiel Bewohnerinnen und Bewohner von Rehabilitationseinrichtungen, Asyl- und Obdachlosenunterkünften, Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Tageskliniken und Dialysezentren. Außerdem Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen. Ebenfalls kostenlos ist der Corona-Test für pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind. Personen mit Symptomen gehören ausdrücklich nicht dazu. Sie sollen sich an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt wenden.
Was muss auf einer Bescheinigung über einen Corona-Test stehen?
- Vor- und Nachname der Testperson
- Geburtsdatum
- Adresse der getesteten Person
- Name und Adresse des Arbeitgebers oder Betreiber einer Einrichtung, die den Test anbietet
- Name der Person, die den Test beaufsichtigt oder durchführt
- Name und Hersteller des Tests
- Testdatum und -uhrzeit
- Testart
- Testergebnis
Welche Regeln gelten noch für Isolation und Quarantäne?
Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, ist ab sofort nicht mehr verpflichtet, sich in häusliche Isolation zu begeben. Hintergrund ist, dass die Isolationspflicht in Niedersachsen zum 1. Februar ausgelaufen ist. Auch die Pflicht, einen positiven Schnelltest mit einem PCR-Test zu überprüfen, besteht nicht mehr. Das niedersächsische Gesundheitsministerium appelliert jedoch an die Bürgerinnen und Bürger, sich bei entsprechenden Symptomen auch weiterhin zu testen und im Krankheitsfall freiwillig zu Hause zu bleiben sowie Kontakte zu reduzieren.