Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident Niedersachsen, spricht in der Landespressekonferenz im niedersächsischen Landtag. © dpa-Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte

Neue Corona-Regeln für den Herbst: Weil begrüßt Vorschlag

Stand: 04.08.2022 17:21 Uhr

Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann haben einen Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vorgestellt. Niedersachsens Ministerpräsident Weil befürwortet die Corona-Maßnahmen.

"Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesregierung rechtzeitig Eckpunkte für das neue Infektionsschutzgesetz vorlegt", sagte Stephan Weil (SPD) am Mittwoch. In dem Entwurf seien auch Maßnahmen vorgesehen, die Niedersachsen bereits seit Langem fordere, darunter eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. Weil kündigte an, dass Niedersachsen den Entwurf für die Corona-Regeln, die dann vom 1. Oktober bis 7. April gelten sollen, genau prüfen werde. Er habe sich immer dafür eingesetzt, dass die Länder "mit einem großen Instrumentenkasten auf das jeweilige Infektionsgeschehen reagieren können müssen". Deshalb seien gerade auch die Details des Gesetzentwurfs entscheidend.

Tragen von Masken als zentrales Instrument

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben am Mittwoch ein zweistufiges Schutzkonzept vorgestellt. In dessen Zentrum steht das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken.

Diese bundesweiten Corona-Regeln sieht der Gesetzentwurf vor:

  • Weiterhin Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen
  • Masken- und Testpflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten

  • Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden - mit Ausnahmen für Personen, die frisch getestet, vor höchstens 90 Tagen von einer Corona-Infektion genesen oder vollständig geimpft sind, wobei die letzte Impfung maximal drei Monate zurückliegen darf
  • Testpflicht in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas, Asylbewerberheimen, Gefängnissen oder Kinderheimen
  • Maskenpflicht in Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler erst ab der 5. Klasse und wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre

Ist die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems konkret gefährdet, können die Länder laut dem Entwurf weitergehende Maßnahmen verhängen.

Maßnahmen bei konkreter Gefahr für Betrieb des Gesundheitssystems:

  • Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen - ohne Ausnahmeregelung für genesene, frisch geimpfte oder getestete Personen
  • Einrichtungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich müssen Hygienekonzepte für öffentlich zugängliche Innenräume anwenden
  • Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum
  • Länder sollen Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festlegen können

Gesundheitsminister beraten am Dienstag über Vorschläge

Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und die pauschale Schließung von Schulen sind in dem Gesetzentwurf von Lauterbach und Buschmann nicht vorgesehen. Diese Instrumente seien nicht mehr verhältnismäßig, sagte Buschmann. Am Dienstag wollen die Gesundheitsminister der Länder über die Vorschläge beraten.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 04.08.2022 | 18:00 Uhr

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