Corona-Impfstoff: Gravierende Engpässe in Niedersachsen
In Niedersachsen kommt im Januar rund 40 Prozent weniger Corona-Impfstoff an als ursprünglich geplant. Dadurch verzögert sich die Impfkampagne des Landes erheblich.
Ursprünglich war geplant, dass das Land im Januar jede Woche 63.000 Dosen des Impfstoffs erhält, wie die stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabs, Claudia Schröder, am Dienstag auf der wöchentlichen Pressekonferenz des Krisenstabs sagte. Nun falle in der kommenden Woche eine Lieferung komplett aus, in der darauffolgenden Woche komme eine geringere Menge an als zugesagt. Hinzu kommen die Lieferausfälle der ersten Kalenderwoche. Der Grund dafür sei eine Produktionsumstellung in einem Werk von Biontech und Pfizer in Belgien.
Impfungen in Altenheimen dauern nun womöglich bis Ende Februar
Durch die Ausfälle komme das Land mit den Impfungen in Alten- und Pflegeheimen nicht im gewünschten Tempo voran, sagte Schröder. Anstatt wie geplant Ende Januar könne die Immunisierung der Bewohner und Pflegekräfte voraussichtlich erst Mitte bis Ende Februar abgeschlossen werden. Durch den Lieferengpass könnten auch die Impfungen der Über-80-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung wohnen, in den meisten Impfzentren noch nicht am 1. Februar beginnen, sagte Schröder. Die Termine verschieben sich nach hinten. Sie würden aber wie geplant ab dem 28. Januar vergeben. Zudem werde die Verteilung des Impfstoffs auf die einzelnen Landkreise aufgrund der gravierenden Veränderung neu berechnet, so Schröder.
Auch weniger Moderna-Impfstoff als vorgesehen
Biontech habe versichert, bis zum 15. Februar wieder die zugesagte Menge an Impfstoff zu liefern. Die ausgefallenen Lieferungen würden aber nicht kompensiert. "Was fehlt, fehlt auch danach", sagte Schröder. Auch vom Moderna-Impfstoff hat Niedersachsen nicht die versprochene Menge erhalten. Anstatt der angekündigten 20.000 Dosen erhielt das Land lediglich 6.000. Auch bei der zweiten Lieferung in der kommenden Woche komme nach aktuellem Stand wohl lediglich die Hälfte der angekündigten 20.000 Dosen an. "Es gilt, was bereits seit dem Impfstart gilt: Der einzig begrenzende Faktor ist die Impfstoffmenge", sagte Schröder.
Dosis für Zweitimpfung wird weiter zurückgelegt
Weil die Vorhersagen für die Impfstoff-Lieferungen so ungenau seien, bleibe Niedersachsen dabei, die Dosis für die zweite Impfung zurückzuhalten, sagte Schröder. So sei sichergestellt, dass jeder, der eine erste Impfung erhalten habe, auch die Zweitimpfung in der vorgesehenen Zeit bekomme. Die ersten Personen hatten am Sonntag ihre Zweitimpfung erhalten. Insgesamt wurden in Niedersachsen bisher laut Schröder 95.044 Impfungen durchgeführt - der weit überwiegende Teil davon Erstimpfungen. Fast die Hälfte der Alten- und Pflegeheimbewohner sei mittlerweile geimpft, sagte Schröder - insgesamt mehr als 40.000 Menschen.
Sind Mutationen in Umlauf? Sequenzierungen starten bald
Nach derzeitigen Erkenntnissen sei der Impfstoff auch gegen die Mutation aus Großbritannien wirksam, sagte Schröder. Künftig solle es auch in Niedersachsen stichprobenartige Kontrollen auf die Mutation geben. Sobald einzelne noch fehlende Geräte eintreffen, werde das Niedersächsische Landesgesundheitsamt mit den Sequenzierungen starten. Nach jetzigem Erkenntnisstand sei klar, dass die neue Mutation das Infektionsgeschehen deutlich beschleunige, so Schröder.
Oberverwaltungsgericht: Schulschließungen sind rechtens
Unterdessen hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die in der aktuellen Corona-Verordnung festgelegte Schließung von Schulen bis zum 31. Januar rechtens ist. Es bestehe kein verfassungsrechtlich verankerter Anspruch auf Präsenzunterricht oder auf die bestmögliche Unterrichtsart, so die Richter. Der Eingriff wiege zwar schwer, sei angesichts der damit verfolgten Ziele, die Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen, aber „nicht unangemessen und daher hinzunehmen“.
Zwölfjähriger fordert alternatives Modell für Schulöffnung
Ein zwölfjähriger Schüler, der die siebte Klasse eines Gymnasiums besucht, hatte sich gegen die Schulschließungen gewandt. Er forderte, dass für die Schulöffnung ein abgestuftes Modell je nach aktuellem Inzidenzwert eingeführt werden solle. Dies begründete er damit, dass die Schulschließungen unverhältnismäßig seien, da sie negative schulische und psychische Folgen hätten, die in keinem Verhältnis zu dem hierdurch erreichten Zweck stünden. Diesen Antrag hat das OVG jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass im Rahmen einer Normenkontrolle nur die Außervollzugsetzung der bestehenden Regelung, nicht aber die Umsetzung einer alternativen Regelung begehrt werden könne.
Eilantrag gegen Kontaktverbot abgelehnt
Außerdem hat das OVG einen Eilantrag gegen die seit dem 10. Januar geltenden Kontaktbeschränkungen abgewiesen. Zwar hielt es der Senat für zweifelhaft, ob die Verschärfung der Kontaktbeschränkungen auf nur noch eine Person außerhalb des eigenen Haushalts eine notwendige Schutzmaßnahme darstelle. Doch die bestehenden Zweifel rechtfertigten keine umfassende Außervollzugsetzung dieser Maßnahme. Die Verschärfung verfolge mehrere legitime Ziele: Das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung vor einer Corona- Infektion zu schützen, die Verbreitung der Infektion zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Die Beschlüsse des OVG sind unanfechtbar.
