25 Jahre Bürgerbegehren: Eine Erfolgsgeschichte?
Seit 25 Jahren können Menschen in niedersächsischen Kommunen Bürgerbegehren anstoßen. Am 1. November 1996 wurde dies gesetzlich verankert. 441 Begehren wurden bislang gestartet.
In fast jedem dritten Fall folgte anschließend ein Bürgerentscheid - dass heißt, es wurde tatsächlich über kommunalpolitische Dinge mitentschieden. Insgesamt gab es davon in Niedersachsen bislang 133 entsprechende Verfahren. Der Verein Mehr Demokratie Bremen/Niedersachsen hat alle Fälle auf seiner Webseite aufgelistet. Das erste entsprechende Verfahren wurde im März 1997 in Garstedt (Landkreis Harburg) gestartet. Die Forderung nach einer Reduzierung der nächtlichen Straßenbeleuchtung scheiterte jedoch - die Mehrheit stimmte dagegen. Sieben Monate später, im Oktober 1997, gab es den ersten erfolgreichen Bürgerentscheid: Eine deutliche Mehrheit stimmte damals gegen den Bau einer Wandelhalle in Bad Rothenfelde (Landkreis Osnabrück).
"Andere Bundesländer sind viel weiter als wir"
In der Historie der Bürgerentscheide in Niedersachsen überwiegen Ergebnisse wie in Bad Rothenfelde : Fast jeder Zweite wurde im Sinne des Begehrens entschieden (63). Nur knapp jeder fünfte Entscheid endete wie in Garstedt - und wurde von der Bevölkerung abgelehnt. Ist das Konzept also eine Erfolgsgeschichte in Niedersachsen? Der Verein Mehr Demokratie ist da skeptisch. "Andere Bundesländer sind viel weiter als wir", sagte Sprecher Dirk Schumacher. So etwa in Bayern: Dort wurden ab dem Jahr 1995 knapp 2.000 Bürgerentscheide gestartet - 15 Mal mehr als in Niedersachsen. Hauptgrund ist laut Fachverband, dass die Hürden für das Verfahren im Süden deutlich niedriger seien.
Weniger Hürden gefordert
Entsprechende Entwicklungen fordern die Kritiker auch für Niedersachsen - möglichst bis bis zur nächsten Kommunalwahlperiode im Jahr 2026: Sie plädieren unter anderem dafür, dass die Liste der Ausschlusskriterien deutlich gekürzt wird. Dies würde dann etwa auch Bürgerbegehren für Krankenhaus-Standorte oder Haushaltspläne kommunaler Betriebe ermöglichen.
Viele Bürgerentscheide scheitern an Teilnahme
Neben einer zusätzlichen Möglichkeit zur digitalen Unterstützung eines Begehrens fordert der Verein zudem, dass das sogenannten Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden abgesenkt wird. In Niedersachsen sieht das Gesetz vor, dass mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten für den Entscheid votieren müssen, damit dieser rechtlich bindend ist. Mehr als 30 Prozent aller Bürgerentscheide in Niedersachsen scheitern laut Fachverband daran. In Bayern liegt die Quote laut Fachverband bei sechs Prozent.
Der bislang letzte "unecht gescheiterte Bürgerentscheid" in Niedersachsen liegt erst knapp zwei Monate zurück: Am 22. August in Barßel (Landkreis Cloppenburg) votierte zwar die Mehrheit der Abstimmenden gegen den Neubau eines Bürgerhauses. Weil das Zustimmungsquorum aber zu niedrig war, konnte die Kommune ihre Planungen dennoch weiter voran treiben.
