Geldscheine liegen neben einem Stromzähler. © colourbox

Strom: So gelingt der Anbieter-Wechsel

Stand: 08.11.2021 09:50 Uhr

Strom kommt zwar immer aus der Steckdose, aber zu unterschiedlichen Preisen. Der Umstieg auf einen günstigeren Vertrag ist mit Vergleichsportalen einfach und hilft, bares Geld zu sparen.

Die Preise für Strom klettern seit Jahren. Eigentlich sollte die Senkung der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) zum 1. Januar 2021 auch zu einer Senkung der Strompreise führen. Doch weil die Energiekosten der Anbieter insgesamt steigen, verpufft dieser Effekt nahezu. Private Haushalte zahlen jetzt mehr als doppelt so viel wie im Jahr 2000. Im Zuge der Corona-Pandemie steigt seit 2020 zudem in vielen Haushalten der Stromverbrauch. Aufgrund von Homeoffice und Homeschooling wird deutlich mehr in den eigenen vier Wänden gearbeitet als früher.

Schneller Anbieter-Wechsel kann Geld sparen

Mit einem Wechsel des Anbieters können Verbraucher - ähnlich wie bei der Gasversorgung - den Preisanstieg dämpfen - und dabei richtig Geld sparen. Dabei sollten sich Stromkunden auch nicht scheuen, einen Lieferanten weit weg vom eigenen Wohnort zu wählen. Geht beim Wechsel etwas schief, stellt der bisherige Stromanbieter die Versorgung weiterhin sicher. Wer einen Wechsel plant, sollte allerdings jetzt schnell handeln. Die Preise sind so rasant gestiegen, sodass einige Stromanbieter bereits keine Neukunden mehr annehmen, um ihre Tarife neu zu berechnen, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Tarifwechsel beim aktuellen Stromanbieter kann sich lohnen

Zunächst lohnt sich ein Blick auf die jüngste Stromrechnung und die Website des bisherigen Anbieters. Ein Vergleich des aktuellen Tarifs mit den verschiedenen anderen Preismodellen kann Verbrauchern bereits einen günstigeren Tarif zeigen. Die Modelle unterscheiden sich in Details wie Vertragslaufzeit, Herkunft des Stroms, Bezahlung oder Zusatzangeboten. Der teuerste Tarif ist meist die Grundversorgung, häufig als GVV abgekürzt. Wer diesen Tarif abgeschlossen hat, kann mit einem Wechsel am meisten sparen - auch beim bisherigen Anbieter.

Strom-Lieferanten über Vergleichsportale finden

Wer das günstigste Angebot seines Lieferanten ermittelt hat, kann prüfen, ob sich bei einem anderen noch mehr Geld sparen lässt. Es gibt zahlreiche Internet-Vergleichsportale, die die Tarife der bundesweit mehr als 1.000 Stromanbieter kennen. Aus wenigen Angaben des Interessenten ermittelt ein Online-Rechner die günstigsten Lieferanten. Doch Vorsicht: Die Internetseiten der Portale sind häufig wenig übersichtlich und führen mit diversen Voreinstellungen nicht immer zum besten Ergebnis. So verdienen die Portale an der Vermittlung von Stromverträgen und lassen Anbieter, deren Verträge nicht bei ihnen abgeschlossen werden können, zunächst aus. Sinnvoll ist es, die Ergebnisse mehrerer Portale zu vergleichen und sich zusätzlich auf der Website des ausgewählten Versorgers zu informieren.

Ab Juli 2022 soll es ein Gütesiegel für Vergleichsportale der Bundesnetzagentur geben, das den Markt für Verbraucher transparenter machen soll. Wer sich nicht sicher ist, wie groß der eigene Energiebedarf überhaupt ist und was der Vertrag des Stromanbieters bieten sollte, kann vor dem Stromvergleich die Energieberatung der Verbraucherzentrale konsultieren.

Wechsel-Bonus: Auf Tarif im zweiten Jahr achten

Meist rechnen die Vergleichsportale einen Wechselbonus in den Strompreis ein. Der angezeigte Preis gilt dann zwar für das erste Jahr, erhöht sich aber im zweiten Jahr teils drastisch, da der Bonus wegfällt. Wer nicht jedes Jahr erneut wechseln möchte, sollte Preise ohne Bonus vergleichen. Kunden die regelmäßig wechseln, um Rabatte mitzunehmen, sollten ihre Kundendaten beim Altanbieter löschen lassen. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass die Anbieter Daten über häufig wechselnde Kunden untereinander ausgetauscht haben, um "Bonushopper" als Neukunden abzulehnen.

Verbraucherschützer sehen auch Tarife mit Vorauszahlung kritisch, da das Geld bei einer Insolvenz des Lieferanten kaum zurückzuholen ist. Besser sind monatliche Teilbeträge. Billig-Anbieter legen laut Verbraucherzentrale häufig bei der Berechnung der Abschlagszahlungen einen zu hohen Stromverbrauch zugrunde. Gemäß der neuen Gesetzgebung müssen sich die Abschläge aber am tatsächlichen Verbrauch orientieren. Verbraucher sollten deshalb ihren Strombedarf kennen.

Kein Vertragsabschluss mehr per Telefon

Seit dem 27. Juli 2021 darf ein Energieliefervertrag nicht mehr telefonisch oder mündlich abgeschlossen werden. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur ist immer die Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail oder SMS) vorgeschrieben. Ansonsten wäre der Vertrag unwirksam. Eine vorherige telefonische Beratung ist aber weiter möglich. Wird danach ein sogenannter Fernabsatzvertrag schriftlich abgeschlossen, hat der Kunde ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Eine Besonderheit stellen Verträge in der Grundversorgung dar. Sie können beispielsweise entstehen, wenn ein neuer Mieter in eine Wohnung einzieht und noch keinen Vertrag bei einem Versorger hat. Der Vertrag kommt dann durch "schlüssiges Handeln" zustande. Ein Anbieterwechsel ist dann aber trotzdem möglich.

Kundenbewertungen lesen: Stimmen Preis und Service?

Beim Strom gilt das gleiche Prinzip wie bei anderen Produkten: Gut und günstig schließt sich nicht aus, ist aber selten. Ein kritischer Blick auf den künftigen Lieferanten sollte zum Wechsel gehören. Bei den Vergleichsportalen können Kunden ihren Anbieter meist bewerten. Viele kritische Stimmen dort sind kein gutes Zeichen, denn Billiganbieter sparen häufig am Service. Wer nicht auf den günstigsten Wettbewerber setzen möchte, könne gezielt nach Stadtwerken und kommunalen Stromversorgern suchen, so Stiftung Warentest. Diese beliefern inzwischen häufig nicht mehr nur die eigene Region.

Kündigungsfrist für Stromvertrag beachten

Die meisten Stromverträge können nur zu einem Stichtag im Jahr gekündigt werden und verlängern sich danach um ein weiteres Jahr. Vor dem Stichtag gibt es eine Kündigungsfrist, die mehrere Wochen betragen kann. Wer einen Wechsel plant, muss also rechtzeitig aktiv werden. Das gilt nicht, wenn der bisherige Lieferant eine Preiserhöhung ankündigt. Dann können Verbraucher den Vertrag umgehend auflösen - allerdings nur innerhalb einer Frist, die zum Teil nur zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens beträgt.

Wer zukünftig häufiger wechseln möchte, sollte deshalb auch die Kündigungsfristen bei Abschluss eines neuen Vertrags im Auge behalten. Ab März 2022 machen neue gesetzliche Regelungen die Verträge verbraucherfreundlicher. Die Kündigungsfrist darf statt bisher drei nur noch einen Monat betragen. Ist die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen, sind automatische Verlängerungen nicht mehr zulässig. Auch wenn der Vertrag weiterläuft, haben Verbraucher dann das Recht, jederzeit zu kündigen, erklärt die Verbraucherzentrale.

Wechselservice: Stromanbieter stimmen sich ab

Deutlich einfacher als die Suche nach einem neuen Anbieter ist der Wechsel selbst. Der neue Lieferant setzt sich mit dem bisherigen in Verbindung, kündigt den Vertrag und übernimmt zum vereinbarten Termin ohne Unterbrechung die Lieferung. Die Wohnung des Kunden wird dabei nicht betreten. Er muss lediglich zum Stichtag den Zählerstand ablesen und den beteiligten Unternehmen mitteilen.

Bei Anbieter-Insolvenz springt der Grundversorger ein

Die Angst vieler Verbraucher, plötzlich ohne Strom dazustehen, ist unbegründet. Selbst wenn der Wechsel nicht reibungslos funktionieren sollte, gehen die Lichter nicht aus, denn der örtliche Grundversorger muss einspringen. Meldet ein Anbieter Insolvenz an, stellt der Grundversorger die weitere Lieferung sicher.

Was tun, wenn der Versorger außerordentlich kündigt?

Wegen der rasant gestiegenen Energiepreise kommt es laut Verbraucherzentrale derzeit häufiger vor, dass Energieversorger Verträge plötzlich kündigen und die Belieferung einstellen. Wie im Insolvenz-Fall springt dann der örtliche Grundversorger ein. Betroffene sollten unverzüglich Daueraufträge stornieren, Einzugsermächtigungen widerrufen und den Zählerstand ablesen und dem Versorger mitteilen. Zudem ist es ratsam, juristisch prüfen zu lassen, ob die außerordentliche Kündigung auch zulässig war. Ist dies nicht der Fall, können Verbraucher für die entstandenen Mehrkosten beim Anbieterwechsel Schadensersatz geltend machen.

Weitere Informationen
Mehrere Geldscheine werden vor glühenden Herdplatten gezeigt. © IMAGO / Michael Weber Foto: Michael Weber

Energiepreise: Wie können Verbraucher sparen?

Lohnt sich ein Wechsel? Worauf muss man bei Lock-Angeboten achten? Sascha Beetz von der Verbraucherzentrale beantwortet Fragen. mehr

Flammen an einem Gasherd © dpa - Bildfunk Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Gaspreise vergleichen, Lieferanten wechseln und Geld sparen

Wie beim Strom gibt es auch bei Erdgas viele Anbieter, zwischen denen Verbraucher wählen können. Tipps für den Umstieg. mehr

Dieses Thema im Programm:

Markt | 08.11.2021 | 20:15 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

Haushalt

Mehr Verbrauchertipps

Einkaufswagen im Supermarkt. © picture alliance / dpa-tmn | Benjamin Nolte Foto: Benjamin Nolte

Eigenmarken von Rewe, Lidl und Co: Wer ist der Hersteller?

Hinter Lebensmittel-Eigenmarken im Handel verbergen sich oft namhafte Markenhersteller. Wer sie kennt, kann viel Geld sparen. mehr