Jetzt Stromanbieter und Gasanbieter wechseln?
Die sinkenden Handelspreise für Strom und Gas kommen bei den Verbrauchern noch nicht an. Anbieter locken aber nun mit Neukundentarifen. Wer deshalb über einen Wechsel nachdenkt, sollte einiges beachten.
Für Gas- und Stromkunden mit bestehenden Verträgen machen sich die günstigeren Energiepreise am Großmarkt bisher nicht bemerkbar. Im Gegenteil: Viele haben von ihrem Versorger Preiserhöhungen erhalten, sodass sie bei den Kosten für die Kilowattstunde deutlich über dem Preisdeckel liegen. Tarife für Neukunden dagegen gibt es nach vielen Monaten erstmals wieder zu akzeptablen Preisen. Immer mehr Verbraucher stehen deshalb vor der Frage, ob sie jetzt den Anbieter wechseln sollen.
Verbraucherzentrale: Vertrag nicht leichtfertig wechseln
Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, begrüßt, dass es jetzt wieder Tarifoptionen gibt. "Wer eine Preiserhöhung erhalten hat, konnte die teils horrenden Kosten nur durch eine Kündigung und Aufnahme in die Grundversorgung umgehen". Doch Schröder warnt davor, den Vertrag leichtfertig zu wechseln. "Niemand kann vorhersehen, wie sich die Preise weiter entwickeln. Sich jetzt für 12 oder 24 Monate zu binden, birgt daher auch ein gewisses Risiko." Sollten die Preise wieder fallen, zahlen Verbraucher drauf.
Durch die Gas- und Strompreisbremse sind ohnehin 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs gedeckelt auf 12 Cent je Kilowattstunde für Erdgas, 9,5 Cent für Fernwärme und 40 Cent für Strom. Für Kunden, deren Energieverbrauch deutlich höher liegt als im vergangenen Bemessungszeitraum, kann sich ein Anbieterwechsel eher lohnen.
Versorger und Vertrag genau prüfen
Vorsicht gilt auch bei Discount-Anbietern, die nun wieder vermehrt in Vergleichsportalen zu finden sind. "Kundinnen und Kunden sollten die Vertragsbedingungen hier vorab gut prüfen - etwa die Laufzeit, enthaltene Preisgarantien sowie gegebenenfalls die Verrechnung von Boni", so die Energieexpertin. Auch Online-Bewertungen und -Kommentare zum Anbieter und das Insolvenzrisiko sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Bei Vergleichsportalen Suchfilter anpassen
Wer Vergleichsportale nutzt, sollte sich zudem nicht auf die Voreinstellungen verlassen. Denn Suchfilter seien meist nicht im Sinne der Verbraucher eingestellt. Sie sollten daher immer individuell angepasst werden, so Schröder. Tarife mit Vorkasse und Paketpreise sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden. Auch Boni sind kritisch zu betrachten, da sie meist nur für kurze Zeit gewährt werden. Wer sich dennoch dafür entscheidet, sollte auf einen Sofortbonus achten, der in den ersten Monaten ausgezahlt wird. Andernfalls bestehe das Risiko, die versprochene Vergünstigung am Ende gar nicht oder nicht in voller Höhe zu erhalten.
Wechsel trotz laufendem Vertrag: Kündigungsfrist beachten
Grundsätzlich gilt: Wer den Anbieter wechseln möchte, muss die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist beachten. Bei Preiserhöhungen des Versorgers haben Verbraucher allerdings die Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen, sie haben dann nämlich ein Sonderkündigungsrecht. Der Versorger muss fristgerecht vorab schriftlich über die Preiserhöhung informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ist das nicht der Fall, sollten Betroffene widersprechen.
