Landesregierung SH: 3G bleibt für Innenräume bestehen
Bei Veranstaltungen in Innenräumen greift auch in den kommenden Wochen die 3G-Regel. Dabei erhalten nur vollständig geimpfte, genesene oder getestete Menschen Zutritt ins Kino, Restaurant oder Stadion. Dort gilt dann keine Maskenpflicht.
Wie die Staatskanzlei mitteilte, hat die Landesregierung am Dienstag die Corona-Verordnung bis einschließlich 14. November verlängert. Die bisherige Verordnung wäre am Sonntag ausgelaufen. In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen greift die 3G-Regel weiterhin nicht. Dort herrscht im Norden auch künftig Maskenpflicht.
Neue Regelung für Pflegeheime
Einzig im Pflegebereich gibt es eine Neuerung: Sollte es sozialethisch nötig sein (zum Beispiel im Falle einer Sterbebegleitung), dürfen auch Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung das Pflegeheim betreten. Diese Regelung gilt bereits jetzt in Krankenhäusern.
Garg hält 3G-Regel für nötig
Zuvor hatte bereits sich bereits Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) für eine Verlängerung der 3G-Regel in Schleswig-Holstein ausgesprochen: "Es wird auch weiterhin - gerade für die Zeit im Herbst und Winter - noch Maßnahmen brauchen, so dass ein kurzfristiges Entfallen aller verbliebenen Schutzmaßnahmen der Corona-Bekämpfungsverordnung zunächst nicht vorgesehen ist."
