Coronahilfen mit Buchstaben, Buchstabenspiel auf blauer Einwegschutzmaske © picture alliance/dpa

Investitionsbank fordert zu viel gezahlte Corona-Hilfen zurück

Stand: 28.10.2021 18:15 Uhr

Mehr als 440 Millionen Euro haben Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr an Corona-Soforthilfen bekommen. Was sie nicht wirklich brauchten, fordert die IB.SH jetzt zurück.

Die rund 56.000 Betroffenen, die Unterstützung beantragt hatten, mussten damals nur angeben, auf welche Summe sie ihre Einbußen in den kommenden drei Monaten schätzen - damit das Geld relativ schnell ausgezahlt werden kann. Pro Antrag wurden zwischen 5.000 und 9.000 Euro bewilligt, gezahlt von Land und Bund. Die genaue Berechnung müssen die Antragsteller jetzt vorlegen.

Haben die Schätzungen gestimmt? Oder haben sie eventuell zu viel staatliche Unterstützung bekommen? Sollte letzteres der Fall sein, müssen die Selbstständigen und Kleinunternehmer das Geld zurückzahlen. Etwa 2.000 Betroffene hatten nach Angaben der Bank schon ohne Aufforderung Geld zurückgezahlt. Die restlichen bekommen seit Anfang August Post von der Investitionsbank (IB.SH).

33 Millionen Euro sind schon zurückgezahlt

"Sowohl im Antrag als auch letztlich im Bescheid war immer der Hinweis, dass es irgendwann darauf ankommt, wie hoch sich der Liquiditätsengpass in der Nachbetrachtung tatsächlich zeigt", sagte Sabine Schmax von der IB.SH NDR Schleswig-Holstein. Stand jetzt sind fast 33 Millionen Euro zurückgezahlt worden.

Sorgsamer Umgang mit Steuergeld

"Die Unterstützung der Wirtschaft in Schleswig-Holstein in der Pandemie war und bleibt wichtig", sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) im Sommer zu dem Verfahren. "Kein Unternehmen soll weniger erhalten, als es braucht - aber auch keines mehr." Das sei schon ein Gebot der Fairness. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte, die jetzige Überprüfung diene auch dazu, den sorgsamen Umgang mit Steuergeld zu gewährleisten.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 28.10.2021 | 16:00 Uhr

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