Corona: Testpflicht entfällt, Maskenpflicht bleibt teilweise

Stand: 28.02.2023 15:24 Uhr

Zum 1. März werden die meisten bundesweit geltenden Corona-Regelungen ausgesetzt. Damit fällt laut Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein insbesondere die Testpflicht weg. Die Maskenpflicht besteht teilweise weiterhin.

Am 28. Februar endete die Corona-Bekämpfungsverordnung Schleswig-Holsteins. Im Gesundheitswesen bleiben allerdings einige restliche Maßnahmen noch bis zum 7. April in bestehen.

Ab dem 1. März sollen in Gesundheitseinrichtungen nur noch Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen. Das teilte die Landesregierung Schleswig-Holstein mit. Das Personal sowie Patientinnen und Patienten unterliegen dann nicht mehr der Maskenpflicht. Von dieser Regelung betroffen sind unter anderem Krankenhäuser und voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung oder Unterbringung Pflegebedürftiger. Die Testpflicht entfällt.

In Arztpraxen und Co. weiter Maske tragen

In anderen Gesundheitsbereichen müssen sowohl Besucherinnen und Besucher als auch Patientinnen und Patienten eine medizinische Maske tragen. Dazu zählen laut Landesregierung unter anderem Arzt- und Facharztpraxen, auch psychotherapeutische Praxen und solche humanmedizinischer Heilberufe, Dialyseeinrichtungen, Ambulanzen für Operationen, Tageskliniken und Rettungsdienste. Zusammenfassend also alle Einrichtungen, in denen "medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen ausgeführt werden". Das Personal betrifft diese Regelung nicht.

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Schleswig-Holstein hatte vorher bereits weniger strenge Regeln als der Bund.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 20.02.2023 | 13:00 Uhr

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