Corona-Proteste: Polizei will "Trickserei" nicht tolerieren
Die "Montagsspaziergänge" von Gegnern der Corona-Maßnahmen werden wohl weitergehen - doch die Polizei will dabei künftig härter durchgreifen. Verstöße sollen nicht hingenommen werden.
Das hat Niedersachsens Polizeipräsident Axel Brockmann am Donnerstag in einer Pressekonferenz angekündigt. Versammlungen von Kritikerinnen und Kritikern der Corona-Politik würden zum größten Teil nicht vorher angemeldet. Bei einer Veranstaltung in Hannover hatte sich eine Protestgruppe immer schnell aufgelöst, wenn die Polizei sie als Versammlung deklarieren und entsprechende Auflagen machen wollte. "Hier wird versucht, durch Tricksereien das Versammlungsgesetz auszuhebeln. Das werden wir nicht zulassen", betonte Brockmann. Ein gezieltes Unterlaufen der Beschränkungen werde die Polizei nicht tolerieren.
Auch wenn es "Spaziergang" heißt, ist es eine Versammlung
Brockmann nannte Zahlen: Nach 48 Versammlungen in Niedersachsen am Montag, den 13. Dezember, gab es am 20. Dezember bereits 87 solcher Veranstaltungen. Davon waren ihm zufolge nur 19 angemeldet. Am 27. Dezember waren es 117 Versammlungen - nur 14 mit vorheriger Anmeldung. Der Polizeipräsident stellte noch einmal klar, was auch Innenminister Boris Pistorius (SPD) bereits gesagt hatte: Auch, wenn die Veranstaltung als "Spaziergang" betitelt wird, handele es sich um eine Versammlung. Und die unterliege dem Versammlungsrecht.
Vorherige Anmeldung ist Pflicht
Werde eine Protestveranstaltung über Flyer, Plakate, einen Aufruf in sozialen Netzwerken oder ähnliche Wege beworben, dann "kann man ganz sicher davon ausgehen", dass eine Versammlung vorliege. Diese müsse den Behörden vorher angezeigt werden. "Wenn das nicht erfolgt, ist das schon ein Verstoß." Dann liege eine Ordnungswidrigkeit vor. Für den Veranstalter könne das ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro bedeuten. Sollten sich Demonstrierende nicht an Auflagen wie etwa die Maskenpflicht halten, könne man sich an den Bußgeldern orientieren, die auch sonst für Verstöße gegen die Corona-Regeln festgelegt sind.
Vorgaben im Notfall "zwangsweise" durchsetzen
Für Versammlungen gelten laut Brockmann bestimmte Vorgaben - etwa Mindestabstand, Masken und eine Begrenzung der Personenzahl. Halten sich Teilnehmende nicht daran, "kommt eine zwangsweise Durchsetzung mittels geeigneter Maßnahmen in Betracht". So könnten zum Beispiel einzelne Teilnehmende von der Versammlung ausgeschlossen werden. Die Polizei werde verhängte Beschränkungen durchsetzen und es sei wichtig, "dass Verstöße auch geahndet werden". Die Beamtinnen und Beamten würden künftig härter durchgreifen. Die Versammlungsfreiheit sei aber ein hohes Gut, sodass der Einsatz der Polizei stets verhältnismäßig sein müsse.
Allgemeinverfügungen sollen rechtliche Absicherung bringen
Geplant ist Brockmann zufolge, dass den Polizistinnen und Polizisten das Einschreiten leichter gemacht wird - durch rechtliche Absicherung: Die Behörden sollen Allgemeinverfügungen erlassen, in denen die Vorgaben auch für nicht angemeldete Versammlungen klar geregelt sind, ebenso wie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung.
Silvester und der nächste Montag stehen bevor
Jetzt bereitet sich die Polizei in Niedersachsen erst einmal auf Großeinsätze vor: zu Silvester und insbesondere am darauffolgenden Montag. Kräfte der Bereitschaftspolizei werden laut Brockmann "in größtmöglichem Umfang" zur Verfügung stehen. Am Montag gebe es zusätzlich auch Unterstützung von der Bundespolizei.
"Kein Verständnis, dass Gefahren in Kauf genommen werden"
Brockmann appellierte an alle, die planen, an einer Protestveranstaltung gegen die Corona-Regeln teilzunehmen. "Das Gebot der Stunde aus meiner Sicht lautet, unnötige Kontakte zu vermeiden und Infektionsrisiken zu reduzieren. Deshalb habe ich überhaupt kein Verständnis dafür, wenn solche Gefahren in Kauf genommen werden bei Versammlungen auf engem Raum - auch, wenn das unter freiem Himmel ist." Zudem müsse allen Teilnehmenden bewusst sein, dass sie unter anderem gemeinsam mit Leuten der rechten Szene demonstrierten.
