Corona: Niedersachsen erwartet Novavax-Impfstoff Ende Februar
Der Corona-Impfstoff Novavax soll Ende Februar ausgeliefert werden. Niedersachsen rechnet mit 170.000 Dosen. Ab sofort können sich Impfwillige auf eine Warteliste setzen lassen.
Dies erfolgt seit Dienstag über die Impfhotline des Landes unter der Telefonnummer (0800) 99 88 665, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Verimpft wird der erste Proteinimpfstoff zum Schutz vor einer Corona-Erkrankung in Niedersachsen ausschließlich von den mobilen Impfteams der Kommunen. Das hat Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Dienstag in der Pressekonferenz des Corona-Krisenstabs angekündigt. Es gebe im ersten Quartal nicht genug Impfdosen, um sie an Arztpraxen zu verteilen. Bei der Terminvergabe sollen laut Behrens Beschäftigte aus den Bereichen bevorzugt werden, in denen ab dem 16. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt.
Nur für bislang ungeimpfte Menschen ab 18 Jahren
Unter den ungeimpften Mitarbeitenden in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen seien einige, "die auf den Proteinimpfstoff warten, weil sie der mRNA-Technologie nicht vertrauen", sagte Behrens. Anders als bei den mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna und den Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca und Johnson&Johnson handelt es sich bei dem Proteinimpfstoff um ein schon lange erprobtes Verfahren der Impfstoffproduktion. Zugelassen ist Novavax ab einem Alter von 18 Jahren. Geimpft werden können nur Menschen, die bislang keine Corona-Impfung erhalten haben. Eine Kreuzimpfung sei mit dem Proteinimpfstoff bislang nicht erprobt, sagte Behrens. Für den vollständigen Impfschutz sind aktuell zwei Novavax-Dosen vorgesehen.
Digitales Meldesystem für einrichtungsbezogene Impfpflicht
Um die einrichtungsbezogene Impfpflicht kontrollieren zu können, ist in Niedersachsen ein digitales Portal für die Gesundheitsämter geplant. Dort sollen die Arbeitgeber aus den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen alle ungeimpften Beschäftigten oder jene mit unklarem Impfstatus melden, so Behrens. Schon jetzt seien sie aufgefordert, mit den Beschäftigten über das Thema zu sprechen und für eine Impfung zu werben. Tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft, müssen die Gesundheitsämter laut Behrens mit den betreffenden Personen sprechen und jeden Fall individuell bewerten. Dafür bräuchten die Kommunen einen klar definierten Ermessensspielraum, der laut Behrens möglichst in allen Bundesländern gleich sein soll. Derzeit liefen Gespräche mit dem Bund für eine gemeinsame Leitlinie.
800.000 Erwachsene noch nicht gegen Corona geimpft
Derzeit sind in Niedersachsen nach Angaben von Behrens rund 800.000 Erwachsene noch nicht gegen Corona geimpft. Die Zahl bewege sich kaum. Angesichts der hochinfektiösen Omikron-Welle seien das zu viele Ungeimpfte, so die Ministerin. Die Ansteckungsrate sei in Niedersachsen derzeit sehr hoch, das Infektionsgeschehen dynamisch, in 100 Prozent der sequenzierten Proben sei zuletzt die Omikron-Variante nachgewiesen worden. Behrens geht davon aus, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Land bereits am Mittwoch die 1.000er-Marke überschreitet. In 16 Landkreisen und kreisfreien Städte lag die Inzidenz bereits am Dienstag über 1.000.
Apotheken sollen PCR-Testkapazitäten aufbauen
Angesichts der hohen Infektionszahlen gehen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern davon aus, dass die PCR-Testkapazitäten knapp werden. Niedersachsen versucht, mit einem Fördertopf gegenzusteuern - und stellt Apotheken, die ein PCR-Testgerät kaufen, Fördergeld in Aussicht. Ein solches Gerät kostet laut Behrens rund 3.000 Euro - davon will das Land 80 Prozent des Anschaffungspreises übernehmen. Insgesamt soll der Fördertopf laut Behrens drei Millionen Euro umfassen. Die Förderung soll demnach rückwirkend zum 24. Januar gelten. Das Land erhofft sich durch teilnehmende Apotheken 20 Prozent zusätzliche PCR-Testkapazitäten. Die stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabs, Claudia Schröder, wies in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass zum Freitesten nach Isolation und Quarantäne ein zertifizierter Antigen-Test aus einem Testzentrum, einer Apotheke oder von einem Arzt ausreicht.
Geänderte Corona-Verordnung ab Mittwoch
Unterdessen tritt am Mittwoch in Niedersachsen eine Änderungsverordnung der Corona-Verordnung in Kraft, die bis zum 23. Februar gilt. Bis dahin wird die sogenannte Winterruhe verlängert - damit gelten landesweit weiter die Regeln der Warnstufe 3. Konkretisiert wurde laut Schröder die Testpflicht bei der 2G-Plus-Regel. Ein zusätzlicher Testnachweis entfällt demnach für Personen:
- mit einer Booster-Impfung
- deren Zweitimpfung nicht mehr als 90 Tage zurückliegt
- deren Genesenennachweis mindestens 28 Tage alt ist, aber nicht älter als 90 Tage
- die einmal geimpft und einmal genesen sind
Sport im Freien mit 3G und Testpflicht für Kita-Kinder
Zudem setzt das Land in der neuen Verordnung den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg für sportliche Aktivitäten auf Sportanlagen unter freiem Himmel um. Nachdem das OVG die 2G-Regel gekippt hatte, gilt künftig für Sportarten im Freien, bei denen sich der Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten lässt, die 3G-Regel. Außerdem wird eine Testpflicht für Kita-Kinder ab drei Jahren eingeführt. Kann ein Kind nachweislich keinen Test machen, muss sich stattdessen ein Elternteil regelmäßig testen, um nachzuweisen, dass es im Haushalt keine Infektion gibt. Die täglichen Tests für Schulkinder werden laut Schröder bis Ende Februar verlängert.
Ministerin blickt optimistisch auf nachfolgende Verordnung
Gesundheitsministerin Behrens zeigte sich mit Blick auf die Daten aus anderen europäischen Ländern optimistisch, "dass wir uns in der nächsten Verordnung mehr leisten können als jetzt". Aber derzeit befinde sich das Land noch in einer hochinfektiösen Welle. Deshalb müsse man den Februar noch in der Winterruhe verbringen, "aber dann gibt es auch wieder Perspektiven".
