Løkkevik-Revision: Hohe Geldstrafe für Unternehmer
In einem Revisionsprozess hat das Landgericht Schwerin den Hotel-Unternehmer Per Harald Løkkevik wegen Steuerhinterziehung und wegen der Vorenthaltung von Sozialabgaben zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Doch zahlen muss Løkkevik nichts mehr.
Der Norweger wurde zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1.000 Euro verurteilt. Das Urteil der Richterinnen und Richter ist milder als das 2015 gefällte Urteil des Landgerichts Rostock. Dort war der 58-jährige Investor des Rostocker Hotelkomplexes Yachthafenresidenz Hohe Düne neben einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Rostocker Urteil zum Teil aufgehoben. Deshalb musste der Fall neu verhandelt werden.
Arbeitskräfte aus Polen über Werkverträge beschäftigt
Løkkevik wurde verurteilt, weil er zwischen 2007 und 2009 knapp 80 Frauen und Männer aus Polen in seinem Hotelkomplex über Werkverträge beschäftigte, obwohl sie klassische Arbeitnehmertätigkeiten ausübten. So sparte er zunächst rund 290.000 Euro an Steuern und Sozialabgaben, die er inzwischen nachgezahlt hat. Løkkeviks Verteidigerin hatte einen Freispruch beantragt. Der Unternehmer habe sich auf eine Auskunft einer Behörde verlassen, laut der die Werkverträge in Ordnung gewesen seien.
Lange Untersuchungshaft wird angerechnet
Zwar lautet das Urteil auf 300 Tagessätze von je 1.000 Euro. Zahlen muss der Unternehmer aber nichts mehr. 30 dieser Tagessätze gelten als "verbüßt", weil das Verfahren rechtsstaatswidrig lange dauerte. Die übrigen Tagessätze werden mit den knapp zehn Monaten Untersuchungshaft "verrechnet", die der Norweger wegen anderer Vorwürfe verbüßen musste, von denen er in zwei Prozessen freigesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn verdächtigt, 50 Millionen Euro an Subventionen für den Bau des Rostocker Hotelkomplexes durch falsche Angaben erschlichen zu haben. Das letzte Urteil hierzu ist noch nicht rechtskräftig.
