14 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft
Verurteilte Straftäter haben in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr 14,3 Millionen Euro an die Staatskasse abgeben müssen. Dabei handelt es sich um Geld und Wertgegenstände, die sie durch ihre Taten erlangt hatten. Nach Angaben des Justizministeriums sind rund neun Millionen Euro an die Opfer dieser Straftaten ausgezahlt worden. Sie müssen diesen Schadensersatz nun nicht mehr bei Zivilgerichten einklagen. 5,1 Millionen Euro blieben in der Landeskasse. Dieses Geld stammt zum Beispiel aus illegalen Drogengeschäften. Der Verurteilte hatte Einnahmen, aber die Käufer der Drogen haben kein Recht, ihr Geld zurückzubekommen.
