Was über Ostern im Norden erlaubt ist
Der Ostersonntag verspricht Sonnenschein und Temperaturen um die 20 Grad im Norden. In diesem Jahr kann das Fest allerdings nicht so gefeiert werden, wie viele es sich wünschen. So gibt es keine öffentlichen Osterfeuer, Feiern und ausgedehnte Ausflüge sind wegen der Ansteckungsgefahr in der Corona-Krise ebenfalls verboten. In den vergangenen Tagen gab es viele Diskussionen und sogar Streit über die Bewegungsbeschränkungen in den norddeutschen Bundesländern. Hier finden Sie unsere Übersicht.
MV: Doch keine Reiseverbote für Einheimische
In Mecklenburg-Vorpommern hat ein Gericht die strikten Auflagen zu den Oster-Tagen im Vorfeld gekippt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald kassierte am Donnerstag im Eilverfahren die Regeln. Damit gibt es zu Ostern für Einheimische keine Reiseverbote. Die Landesregierung wollte den Bürgern untersagen, auf die Ostsee-Inseln, an die Küste oder in die Region Mecklenburgische Seenplatte zu reisen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) appellierte nach der Gerichts-Entscheidung an die Bürger des Landes, in den kommenden Tagen keine Ausflüge zu den touristischen Hotspots zu unternehmen.
Zugleich bleibt es beim Einreiseverbot für Einwohner aus anderen Bundesländern. Ein Hamburger ist am Donnerstag in einem Eilverfahren mit einer Klage gegen die Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gescheitert.
Niedersachsen: Inseln und viele Küstenorte sind tabu
Wenn Menschen aus Niedersachsen an diesem Wochenende einen Oster-Ausflug machen wollen, dann sollten sie besser in der Nähe ihres Wohnortes bleiben. Der Grund: Wegen der Corona-Pandemie gibt es zahlreiche Beschränkungen. So sind zum Beispiel die Ostfriesischen Inseln und zahlreiche Küstenorte für Besucher tabu. Der Zugang wird von den Ordnungsämtern kontrolliert. In den Landkreisen Aurich und Wittmund ist über Ostern zudem das Parken von Wohnmobilen auf öffentlichen Flächen untersagt. Bei Verstößen werden bis zu 400 Euro Bußgeld fällig. Sanktionen drohen außerdem beim Übertreten diverser Landesgrenzen.
Eine Einschränkung privater Besuche von Familienangehörigen und engen Freunden hatte das Gesundheitsministerium wieder zurückgenommen. Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) präzisierte die Regelung: Der Kreis der sich treffenden Menschen solle auch in der eigenen Wohnung und auf dem Grundstück möglichst klein und gleichbleibend sein. Treffen mit bereits ausgezogenen Kindern, getrennt lebenden Lebensgefährten oder einem engen Freund oder einer Freundin sollen aber möglich sein, so die Ministerin.
"Kleiner Grenzverkehr" am Hamburger Stadtrand zu Schleswig-Holstein?
Die schleswig-holsteinische Polizei hatte am Wochenende vor Ostern sogar Spaziergänger und Radfahrer aus Hamburg abgefangen, die offenbar versehentlich die Landesgrenze überquert hatten. Das war von Hamburgs Erstem Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) scharf kritisiert worden. Nun hat er sich mit Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) darauf geeinigt, dass mit Augenmaß gehandelt werden solle. "Wir werden auch an Ostern die Kontrollen so durchführen wie am vergangenen Wochenende - mit nötigem Abstand zu den Landesgrenzen, aber bestimmt in der Sache", erklärte Günther. Radfahrer und Fußgänger seien kein Schwerpunkt, aber besonders Gruppenausflüge würden unterbunden. Clubs mit 30 Radfahrern dürften nicht nach Schleswig-Holstein kommen, nannte Günther ein Beispiel. Tschentscher betonte, Hamburg habe nicht vor, etwa Autofahrer aus Schleswig-Holstein zu kontrollieren.
Hamburg: Spaziergänge mit Abstand
In Hamburg gelten auch an den Ostertagen die allgemeinen Bestimmungen des Kontaktverbots für die Hansestadt: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Für diese Menschen gilt der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht. Touristische Übernachtungen sind nicht erlaubt. Vom großen Familienbesuch, speziell mit den Großeltern, wird dringend abgeraten. Spaziergänge und kleine Radtouren in Begleitung der engsten Familie oder des Partners sind möglich. Da das Essen an öffentlichen Orten verboten ist, müssen Picknicks im Park zurzeit ausfallen.
Schleswig-Holstein: Tagesreisen innerhalb des Landes erlaubt
Touristische Reisen nach Schleswig-Holstein sind in Zeiten von Corona nach wie vor verboten. Doch "dies umfasst keine Tagesreisen innerhalb des Landes", stellte die Landesregierung klar. Allerdings könnte die Versorgungslage für Ausflügler schwierig werden, denn mittlerweile sind nicht nur Restaurants und Cafés - wie derzeit überall - geschlossen, sondern auch mobile Eis- und Imbissbuden. Außerdem dürfen auf die Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee nur diejenigen, die dort ihre Hauptwohnung haben. Ausnahme ist Nordstrand.
Familienbesuche erlaubt, aber nicht erwünscht
Die schleswig-holsteinische Landesregierung stellte klar, dass sich nach einer überarbeiteten Verordnung bis zu zehn Familienangehörige in dem Bundesland an Ostern treffen könnten - auch wenn sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Darunter fielen Ehepartner, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister und in gerader Linie Verwandte - also auch Großeltern und ihre Enkel. Für solche Treffen und Besuche dürften die Teilnehmer auch nach Schleswig-Holstein einreisen, es gelte aber ein Mindestabstand von 1,50 Meter von Mensch zu Mensch. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) bat allerdings, auf diese Ostertreffen freiwillig zu verzichten.
Reisen in die Nachbarländer
Ausflüge nach Dänemark sind weiterhin nicht möglich. Vorerst bis zum 10. Mai gilt ein Einreiseverbot. Das betrifft auch den Wasserweg: Auch Freizeitsegler auf der Flensburger Förde dürfen die dänische Seegrenze auf dem Wasser nicht überqueren.
Die Niederlande werden vom Robert Koch-Institut inzwischen als Covid-19-Risikogebiet eingestuft. Das Land warnt mit Leuchttafeln an der Grenze vor unnötigen Reisen: "Reise nicht notwendig? Bleiben Sie bitte zu Hause!" Das berichtete das "Dagblad van het Noorden". Wer trotzdem in den Niederlanden war, darf laut einer niedersächsischen Corona-Verordnung 14 Tage lang keine Krankenhäuser, Pflege- und Bildungseinrichtungen besuchen. Der Schutz vor weiteren Corona-Infektionen gehe vor, sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD): "Sonst laufen wir in Niedersachsen Gefahr, die bisher erzielten Erfolge bei der Eindämmung von Corona wieder zu verlieren."
Oster-Gottesdienste nur online
Auch der Kirchgang, der für einige zum Osterfest gehört, fällt in diesem Jahr flach: Alle Kirchen müssen geschlossen bleiben. Auf eine Predigt muss dennoch niemand verzichten: Viele Gotteshäuser bieten in Zeiten von Corona Online-Gottesdienste beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg an.
Osterfeuer nur privat und ohne Gäste
In Hamburg hat die Gesundheitsbehörde bis Ende April alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen untersagt. Das gelte auch für Osterfeuer. Auch in Schleswig-Holstein sind große Osterfeuer auf öffentlichen und privaten Geländen untersagt, wie Holger Bauer vom Landesfeuerwehrverband erklärte. Auf Privatgrundstücken sind nur kleine Feuer erlaubt und das Einladen von Gästen ist verboten. Und auch in Niedersachsen dürfen 2020 zu Ostern keine großen Feuer lodern.
Ostereiersuche nur im kleinen Rahmen
Die Ostereiersuche im Freien ist ebenfalls eingeschränkt. Mit den eigenen Kindern und im eigenen Garten ist es erlaubt, doch andere Familien und Kinder dürfen dazu nicht eingeladen werden. Auch Treffen mit anderen Eltern und Kindern in öffentlichen Parks und Geländen sind im Sinne des Kontaktverbots nicht erlaubt.
Bußgeld bei Zuwiderhandlung
Wer sich nicht an die Verbote hält, muss mit Strafen rechnen. So gibt es bereits Bußgeldkataloge in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern. Auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden entsprechende Maßnahmen beschlossen.
